MLP zu Schadensersatz verurteilt
Das Landgericht Oldenburg hat die MLP Finanzdienstleistungen AG mit Urteil vom 10.07.2009 wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einer teilweise fremdfinanzierten Anlage in der MLP Fondsvermögensverwaltung (Depotmodell) gegenüber einem Kunden zu Schadensersatz in Höhe von rund EUR 207.000,00 sowie entgangenen Zinsen verurteilt. Das Landgericht Oldenburg erkannte einen Pflichtverstoß der MLP Finanzdienstleistungen AG darin, dass dem Kunden versichert wurde, dass er die für die empfohlenen Lombardkredite zu zahlenden Kreditzinsen als Werbungskosten steuersenkend geltend machen könne. Mittels eines Sachverständigengutachtens konnte im konkreten Fall jedoch nachgewiesen werden, dass unter den von der MLP Finanzdienstleistungen AG zu Grunde gelegten Bedingungen eine steuerliche Geltendmachung der Lombardkreditzinsen nicht möglich war. Insbesondere ließ die MLP Finanzdienstleistungen AG im Beratungszeitpunkt zusätzlich entstehende Kosten für Depotverwaltung und Beratung außer Betracht. Unter Berücksichtigung dieser weiteren Kosten war bereits im Beratungszeitpunkt für die geplante Gesamtlaufzeit der Vermögensanlage ein steuerlicher Totalverlust zu erwarten, so dass eine steuerliche Anerkennung von Werbungskosten von Beginn an und konzeptionsbedingt ausgeschlossen war. Das Urteil des Landgerichts Oldenburg ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)