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Rechtskräftiger Bußgeldbescheid der BaFin – Daimler AG hat 2005 schuldhaft kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt

Die Daimler AG hat ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der BaFin über 200.000 € im Zusammenhang mit dem Rücktritt des früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp schriftlich zurückgenommen.
Nach einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Frankfurt vom 20.05.2009 wurde das Bußgeldverfahren gegen die Daimler AG damit noch am selben Tage rechtskräftig abgeschlossen.

Damit steht fest, dass die Daimler AG diejenigen kapitalmarktrechtliche Pflichten verletzt hat, die auch Gegenstand eines von ehemaligen institutionellen und privaten Aktionären der Daimler AG angestrengten Schadensersatzverfahrens sind, das derzeit zur Entscheidung beim Bundesgerichtshof ansteht.
In dem jetzt zu Lasten von Daimler beendeten Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main ging es um den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen die Daimler AG erhobenen Vorwurf, das absehbare vorzeitige Ausscheiden des damaligen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Prof. Jürgen Schrempp, nicht unverzüglich über eine sogenannte Ad-hoc-Mitteilung gemeldet zu haben, sondern die Meldung entgegen § 15 Abs. 1 S. 1 WpHG hinausgezögert zu haben, ohne dafür eine Rechtfertigung oder Entschuldigung zu haben.
Zwar hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 15.08.2008 (Az.: 943 OWI 7411 Js 233764/07) die Daimler AG von diesem Vorwurf freigesprochen, auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt wurde dieser Freispruch jedoch am 12.02.2009 vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 2 Ss-OWi 514/08) aufgehoben und das Verfahren an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Frankfurt am Main zu neuerlicher Verhandlung, insbesondere Beweisaufnahme, und Entscheidung zurückverwiesen.
Mit der Rücknahme des Einspruchs steht nunmehr rechtskräftig fest, dass die Daimler AG schuldhaft gegen eine der wesentlichsten Pflichten jedes Emittenten von Wertpapieren – dem Kapitalmarkt unverzüglich alle kursrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen – verstossen hat.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)