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Archiv für 2009

Landgericht Frankfurt veröffentlicht Musterantrag im EADS Schadensersatzprozess

Mit Beschluss vom 17. Juli 2009 hat das Landgericht Frankfurt einen Musterfeststellungsantrag, den unser Haus für einen Anleger eingereicht hat, für zulässig erachtet. Dieser Musterfeststellungsantrag ist am 28. Juli 2009 im Elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de, dort gerichtlicher Teil, Klageregister) veröffentlicht worden. Das Gericht überprüfte den Antrag vor der Beschlussfassung über die Zulässigkeit und Veröffentlichung insbesondere dahingehend, ob die angebotenen Beweismittel geeignet sind (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 KapMuG) und die Darlegungen den Musterfeststellungsantrag rechtfertigen (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 KapMuG).

Unsere Kanzlei hat bereits in mindestens neun weiteren Parallelverfahren einen gleichgerichteten Musterfeststellungsantrag mit dem Ziel der Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gestellt. Sobald das Landgericht Frankfurt am Main auch über deren Zulässigkeit entschieden hat, wird es einen entsprechenden Vorlagebeschluss an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erlassen. Derzeit wird mit einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main noch im 4. Quartal 2009 gerechnet.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wird im Rahmen eines solchen Musterverfahrens für eine Vielzahl von weiteren Parallelverfahren verbindlich entscheiden, ob die beklagte Emittentin EADS N.V. den Kapitalmarkt pflichtwidrig nicht rechtzeitig über die verspätete Auslieferung des Großraumflugzeuges A380 und die daraus resultierenden erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Belastungen informierte.

Der Vorwurf, die pflichtgemäße und umgehende Information des Kapitalmarktes hierüber unterlassen zu haben, wird nun auch durch die französische Börsenaufsicht AMF, die in diesem Zusammenhang gegen ehemalige und amtierende EADS Manager wegen Insiderhandels ermittelt hat, bestätigt. Nachdem nun vorliegenden Abschlussbericht der AMF sollen sieben ehemalige oder amtierende Manager gegen zwingende gesetzliche Verbote des Insiderhandels verstoßen haben. Nach Angabe der AMF erfuhren die Verantwortlichen der EADS bereits im Rahmen von Verwaltungsratssitzungen am 17.02.2006 und am 01.03.2006 von den massiven Entwicklungsproblemen bei der A380. Der Kapitalmarkt wurde jedoch erst ansatzweise am 13. Juni 2006 und ausführlicher am 3. Oktober 2006 über die erheblichen Auslieferungsverzögerungen informiert, was zu einem dramatischen Absturz der EADS-Aktie führte. Die betroffenen Verantwortlichen der EADS hatten indes die Insiderinformation bis dahin für eigene Aktiengeschäfte genutzt und Millionenerlöse erzielt.

Die französische Börsenaufsicht AMF, die parallel zur Pariser Staatsanwaltschaft wegen Insiderhandels ermittelte, kann nun empfindliche Geldstrafen gegen die Manager verhängen.

Medienfonds – Aberkennung der anfänglichen Verlustzuweisungen

Finanzverwaltung kündigt u. a. bei den großen Anbietern wie Hannover Leasing GmbH & Co. KG, KGAL und LHI gravierende und rückwirkende Änderungen der steuerlichen Behandlung von Medienfonds an. Inzwischen wurde sogar gegenüber verschiedenen Fondsgesellschaften die Aberkennung der anfänglichen Verlustzuweisungen angekündigt, was für die einzelnen Gesellschafter zu erheblichen Einkommensteuernachzahlungen, zusätzlicher Gewerbesteuer auf Gesellschaftseben sowie jeweils entsprechender Zinszahlungen führen kann.

Nachdem bereits im Jahr 2005 die Finanzbehörden bei den sog. VIP Medienfonds 3 und 4 die anfänglichen Verlustzuweisungen aberkannt und in der Folge die diesbezüglichen Grundlagenbescheide abgeändert hatten, setzen die Behörden – nach Informationen unserer Mandanten, die wir bereits in diesem Komplex vertreten – diese Praxis nun auch bei anderen Medienfonds in die Tat um. Dies betrifft insbesondere die Medienfonds der großen Anbieter Hannover Leasing, KGAL und LHI.

1. Auswirkungen
Die Betriebsprüfung bei den einzelnen Fondsgesellschaften hat ergeben, dass der sog. Barwert der schuldübernommen Zahlungen im ersten Jahr Ihrer Beteiligung an der Gesellschaft als Ertrag zu behandeln ist. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung der im ersten Jahr der Zeichnung zugewiesenen Verluste und hat im Einzelfall erhebliche Einkommenssteuernachzahlungen für Sie als Gesellschafter, zusätzliche Gewerbesteuer für die Gesellschaft sowie entsprechende Zinszahlungen zur Folge. Aber auch eine Änderung der bisher zugewiesenen bzw. für die Zukunft prognostizierten steuerlichen Ergebnisse ist die Folge dieser Vorgehensweise der Finanzverwaltung.

2. Welche Möglichkeiten bestehen für Sie als Anleger?
Für von uns bereits vertretene Mandanten prüfen wir derzeit im Einzelfall, ob der Beitritt zum Fonds wirksam erfolgt ist. Gerade in Fällen in denen die Beteiligung am Medienfonds ganz oder teilsweise fremdfinanziert worden ist, finden sich in den diesbezüglichen Widerrufsbelehrungen verschiedenen Ansatzpunkte, die für eine Unwirksamkeitund sprechen und damit die Möglichkeit zur Rückabwicklung der Beteiligung eröffnen.

Daneben prüfen wir für unsere Mandanten aber auch, ob ein Vorgehen gegen den Vermittler einer solchen Beteiligung, nicht selten die finanzierende Bank, erfolgversprechend ist. Dabei stellt sich nicht selten heraus, dass die Beratung weder die Anlageinteressen des Anlegers berücksichtigte noch über die erheblichen Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt woren ist.

Darüber hinaus wurden die Anleger von Seiten des Vermittlers in aller Regel auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Fondsgesellschaft an den Vermittler – neben dem ausgewiesenen Agio – auch noch versteckte Provisionen (sog. „Kick-back“) für die erfolgreiche Vermittlung zahlt.
In zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (zuletzt im Urteil vom 20.01.2009 (Az. XI ZR 510 / 07) hat der BGH hierzu ausgeführt, dass bei Vorliegen eines Beratungsvertrages das Verschweigen derartiger Kick-back-Zahlungen einen Pflichtenverstoß darstellt und der Anleger damit einen Anspruch auf Schadensersatz in Form der Rückabwicklung der Beteiligung geltend machen kann.

Gerade in Anbetracht dieser Entscheidung des BGH sehen wir gute Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für von uns vertretene Mandanten gegen die jeweiligen Vermittler.

Gerne übernehmen wir für Sie eine erste rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihrer Angelegenheit und nehmen im Rahmen dieser Ersteinschätzung auch gerne Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf.

Lehman Brothers Holdings Inc.-Insolvenzverfahren in den USA – Fristen beachten

Im Zusammenhang mit der von der Lehman Brothers Holding Inc. abgegebenen Garantie für die seitens europäischer Tochtergesellschaften emittierten Zertifikate sollten Anleger ihre Ansprüche beim US-Insolvenzgericht anmelden.

Hierzu müssen Zertifikatebesitzer zunächst klären, ob die sich in ihrem Depot befindlichen Papiere einem besonderen Anmeldeverfahren unterliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Wertpapiere in der „Lehman Programs Securities List“ aufgeführt sind. Dieses Formular kann online unter http://www.lehman-docket.com/ abgerufen werden.

Für die Anspruchsanmeldung sind folgende zwei Schritte erforderlich:

1. Über die Bank, bei der die Zertifikate im Depot gehalten werden, muss eine sog. „Blocking Number“ (Sperrnummer) beantragt werden; die Bank des Anlegers muss hierzu mit der entsprechenden Verwahrstelle (Euroclear bzw. Clearstream) Kontakt aufnehmen und diesen Antrag stellen. Die Beantragung der Sperrnummer bei Euroclear bzw. Clearstream muss von der Depotbank bis spätestens 23.10.2009, 23:00 Uhr erfolgen.

2. Ausfüllen und Übersendung (mit Originalunterschrift) eines Formblatts („Proof of claim“) per Post. Dieses Formular kann ebenfalls online unter http://www.lehman-docket.com/ abgerufen werden. Das Formblatt muss bis spätestens 02.11.2009 bei der in den USA zuständigen Abwicklungsstelle im Original eingegangen sein (Faxschreiben, e-mails etc. reichen nicht aus!).

Gerne übernehmen wir für Sie die Anmeldung in den USA. Eine rechtzeitige Bearbeitung können wir jedoch nur in solchen Fällen gewährleisten, in denen wir bis spätestens 16.10.2009 mit der Anmeldung beauftragt worden sind.

ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG

Anleger wurden von der Gesellschaft angeschrieben und zur Zahlung weiterer Raten bzw. Erstattung von Kapitalrückzahlungen aufgefordert um die drohende Insolvenz zu verhindern.

Wir vertreten bereits Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co.KG (ALAG), die in der vergangenen Woche von der Gesellschaft angeschrieben worden sind und laut diesem Schreiben aufgefordert worden sind, dem seitens der ALAG angestrebten Liquidationsverfahren zuzustimmen, um ein ansonsten unausweichliches Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Mit diesem Schreiben werden u.a. die Anleger von der ALAG aufgefordert, ausstehende Rateneinlagen einzuzahlen, bzw. erhaltene Kapitalrückzahlungen an die ALAG wieder zurückzuzahlen.

Anleger der ALAG sollten nunmehr prüfen lassen, welche Folgen die Zustimmung zu diesem Liquidationsverfahren haben kann und ob Sie – im Hinblick auf die möglicherweise weitreichenden Folgen – die Zustimmung zu diesem Liquidationsverfahren erteilen sollten.

Daneben sollten Sie als Anleger aber auch mögliche Haftungsansprüche gegen die Vermittler dieser Anlage prüfen lassen und ggf. durchsetzen. Lassen Sie sich hierbei auch nicht von beschwichtigenden Aussagen des Anlagevermittlers abhalten. Im Rahmen einer möglichen Haftung Ihres Anlageberaters ist grundsätzlich jeder Fall gesondert zu behandeln, so dass ein Sammelverfahren nicht in Betracht zu ziehen ist. Das deutsche Rechtssystem kennt überdies ein solches Verfahren nicht.

Sofern eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese grundsätzlich die Kosten der Vertretung durch unsere Kanzlei.

RA Klaus Rotter am 6. Juli als Experte in dem Magazin Report München in der ARD

Jörg Asmussen legte eine Bilderbuchkarriere hin. Jetzt soll der junge Staatssekretär im Bundesfinanzministerium mithelfen, die Finanzkrise zu bewältigen. Doch ist er der richtige Mann? report MÜNCHEN mit neuen Hintergründen.

Klaus Rotter, Rechtsanwalt: „Die IKB hatte ein Eigenkapital von 1,2 Milliarden Euro. Hat aber außerhalb der Bilanz Geschäfte geführt im Volumen von 18 Milliarden. Es ärgert uns, dass jemand, der diese Risiken zugelassen hat und der einen deutlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass wir die Finanzmarktkrise beim deutschen Steuerzahler angekommen ist, dass der nun als Retter eingesetzt wird. Wir halten das für unverantwortlich. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.“

Sendezeiten: ARD, Montag, 6. Juli 2009, 21:45 Uhr

Klaus Rotter im ZDF in der Sendung Frontal 21

Herr RA Klaus Rotter wird als Experte zur Situation der Deutschen Industriebank AG (IKB) interviewt. Der Titel der Sendung lautet: “ Bankmanager versagen und keiner haftet“.

Zwei Jahre nachdem die internationale Finanzmarktkrise auch deutsche Banken an den Rand des Ruins gebracht hat, sind viele ehemalige Vorstände noch immer nicht für ihre Fehler zur Verantwortung gezogen worden. Vielmehr drehen ehemalige Spitzenmanager den Spieß um und klagen gegen ihre Kündigungen, pochen auf die Erfüllung ihrer Verträge. Einige haben damit Erfolg. Klagen von Anlegern, die viel Geld bei Fast-Pleitebanken wie IKB und HRE verloren haben, werden dagegen bei Gericht abgewiesen.

Sendezeiten: 30. Juni 2009, 21:00 – 21:45 Uhr

Hypo Real Estate Holding AG (HRE) gegenüber Aktionär zu Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 12.06.2009 hat das Landgericht München I Presseberichten zufolge einem Anleger recht gegeben, der sich durch das Kommunikationsverhalten der HRE im Bezug auf ihre Betroffenheit von der Finanzmarktkrise getäuscht sah. Der Anleger hatte nach Meldungen der HRE vom 03.08.2007 und vom 07.11.2007 am 14.12.2007 Aktien der HRE erworben. In diesen Meldungen hatte die Beklagte behauptet, keine negativen Belastungen aus der US-Subprime-Krise zu erwarten und aus dieser Krise gestärkt hervorgegangen zu sein. Jeder Hinweis auf die tatsächliche Betroffenheit von der Finanzmarktkrise wurde bis zur Meldung der Beklagten vom 15.01.2008 unterlassen. Hier räumte die HRE zwar Belastungen hinsichtlich eines Portfolios an strukturierten Wertpapieren ein, noch bis Ende September 2008 verschwieg sie hingegen ihre Belastungen bei der erst im Oktober 2007 übernommenen DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG.

Die Kanzlei Rotter hat aufgrund eben dieses Verhaltens der HRE für zahlreiche private und institutionelle Investoren Schadensersatzklagen in Millionenhöhe gegen die HRE eingericht und begrüßt das Urteil ausdrücklich.
„Wir freuen uns über dieses Urteil, das unsere Auffassung der Sach- und Rechtslage bestätigt“ sagen die diesen Fall betreuenden Anwälte.

Schadensersatzanprüche gegen 313music JWP AG, Jack White und Frank Nussbaum

Schadenersatzklagen gegen das Unternehmen eingereicht. Sowohl Jack White als auch Frank Nussbaum wurde von Seiten des Unternehmens daraufhin der Streit verkündet. Erste mündliche Verhandlung vor dem LG München I am 23.09.2009.

Wir haben mit Schreiben vom 7.11.2007 die 313music JWP AG (vormals Jack White Productions AG) sowie Jack White und Frank Nußbaum außergerichtlich zur Zahlung von Schadensersatz in einer Gesamthöhe von € 2.227.804,40 an von uns vertretene institutionelle und private Investoren aufgefordert. Da die Forderungen außergerichtlich nicht anerkannt wurden, haben wir Klagen am 30.12.2008 gegen die 313music JWP AG eingereicht. Daraufhin wurde sowohl Jack White als auch Frank Nussbaum von Seiten der 313music JWP der Streit verkündet. Beide sind inzwischen dem Streit beigetreten. Eine erste mündliche Verhandlung vor dem LG München I ist für den 23.09.2009 anberaumt worden.

Die 313music JWP AG hat seit Anfang August 2007 (vgl. Ad hoc- Meldungen vom 7. und 31.08.2007) schrittweise eingeräumt, dass die Unternehmenszahlen betreffend das USA-Geschäft ihrer dortigen Tochtergesellschaften in den Jahren 2004 und 2005 am Kapitalmarkt falsch dargestellt und kommuniziert wurden.

Neben der Fehlerhaftigkeit der Jahresabschlüsse der HoT JWP Music Inc. und damit auch der Konzernabschlüsse für 2004 und 2005 wurden seitens der 313music JWP AG vielfache Pflichtverletzungen von Jack White als CEO und Frank Nußbaum als CFO und deshalb Schadensersatzansprüche gegen dieselben eingeräumt. Jack White selbst soll im Februar 2006 die Fehlerhaftigkeit der von ihm selbst und von Finanzvorstand Frank Nußbaum vorgelegten Zahlen der Tochtergesellschaft HoT JWP (Miami) gekannt haben, jedoch weder die anderen Organe der Gesellschaft noch die Öffentlichkeit korrekt informiert haben.

Am 07.11.2007 wurde über die DGAP in einer corporate news auszugsweise das Ergebnis der von der KPMG im Auftrag der 313music JWP AG selbst durchgeführten Sonderprüfung sowie des darauf aufsetzenden Rechtsgutachtens veröffentlicht. Danach sind in den Jahresabschlüssen 2004 und 2005 der HoT JWP Music Inc. die Umsatzerlöse zu hoch und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen falsch ausgewiesen worden. In der Folge sind auch die entsprechenden Jahresergebnisse der HoT JWP Music Inc. nicht korrekt. Wegen der Fehler in den Jahresabschlüssen der HoT JWP Music Inc. sind die unter Jack White und Frank Nußbaum konsolidierten Jahresabschlüsse aus den Jahren 2004 und 2005 – sowohl der Gruppe als auch der der JWP AG selbst – falsch. Das Rechtsgutachten bestätigt vielfache Pflichtverletzungen von Jack White als CEO und Frank Nußbaum als CFO und deshalb Schadensersatzansprüche gegen Jack White und Frank Nußbaum sowie das Management der US-Tochtergesellschaft.

Sämtliche Anleger, die seit Januar 2004 Investitionen in Aktien der JWP AG getätigt haben, dürften durch fehlerhafte Kapitalmarktinformationen getäuscht und wegen des Kursverfalls der Aktie (von teilweise deutlich über € 8,00 auf zuletzt unter € 1,40) erheblich geschädigt worden sein. Ersatzpflichtig sind neben der 313music JWP AG die ehemaligen Vorstände Jack White und Frank Nußbaum.

Im vorbezeichneten Täuschungszeitraum trennte sich Jack White von einem wesentlichen Teil seines Aktienbestandes: Im Februar 2006 veräußerte er außerbörslich 1.050.000 Aktien der 313music JWP AG zu einem Kurs von € 8,75.

Rechtskräftiger Bußgeldbescheid der BaFin – Daimler AG hat 2005 schuldhaft kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt

Die Daimler AG hat ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der BaFin über 200.000 € im Zusammenhang mit dem Rücktritt des früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp schriftlich zurückgenommen.
Nach einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Frankfurt vom 20.05.2009 wurde das Bußgeldverfahren gegen die Daimler AG damit noch am selben Tage rechtskräftig abgeschlossen.

Damit steht fest, dass die Daimler AG diejenigen kapitalmarktrechtliche Pflichten verletzt hat, die auch Gegenstand eines von ehemaligen institutionellen und privaten Aktionären der Daimler AG angestrengten Schadensersatzverfahrens sind, das derzeit zur Entscheidung beim Bundesgerichtshof ansteht.
In dem jetzt zu Lasten von Daimler beendeten Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main ging es um den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen die Daimler AG erhobenen Vorwurf, das absehbare vorzeitige Ausscheiden des damaligen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Prof. Jürgen Schrempp, nicht unverzüglich über eine sogenannte Ad-hoc-Mitteilung gemeldet zu haben, sondern die Meldung entgegen § 15 Abs. 1 S. 1 WpHG hinausgezögert zu haben, ohne dafür eine Rechtfertigung oder Entschuldigung zu haben.
Zwar hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 15.08.2008 (Az.: 943 OWI 7411 Js 233764/07) die Daimler AG von diesem Vorwurf freigesprochen, auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt wurde dieser Freispruch jedoch am 12.02.2009 vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 2 Ss-OWi 514/08) aufgehoben und das Verfahren an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Frankfurt am Main zu neuerlicher Verhandlung, insbesondere Beweisaufnahme, und Entscheidung zurückverwiesen.
Mit der Rücknahme des Einspruchs steht nunmehr rechtskräftig fest, dass die Daimler AG schuldhaft gegen eine der wesentlichsten Pflichten jedes Emittenten von Wertpapieren – dem Kapitalmarkt unverzüglich alle kursrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen – verstossen hat.