ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG
Anleger wurden Ende Januar 2010 von der Gesellschaft erneut angeschrieben und zur Zahlung weiterer Raten bzw. zur Erstattung von Kapitalrückzahlungen aufgefordert.
ROTTER RECHTSANWÄLTE vertritt bereits zahlreiche Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co.KG (ALAG), die im Juli 2009 von der Gesellschaft angeschrieben und laut diesem Schreiben aufgefordert worden sind, dem seitens der ALAG angestrebten Liquidationsverfahren zuzustimmen, um ein ansonsten unausweichliches Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Der Liquidation der atypisch stillen Gesellschaft sei nunmehr zugestimmt worden. Die Gesellschaft fordert in ihrem neuen Schreiben die Anleger, die ihre Einlagen noch nicht vollständig erbracht haben (Sprint-Verträge) oder aber in der Vergangenheit Kapitalrückzahlungen durch Auszahlung (Classic-Verträge) bzw. Umbuchung auf einen Plus-Vertrag (Classic-Plus-Verträge) erhalten haben, zur erneuten Zahlung auf. Für zahlreiche Geschädigte wehren wir diese Ansprüche bereits ab.
Anleger der ALAG sollten nunmehr umgehend von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob sie überhaupt zur weiteren Einzahlung ihres restlichen Kommandititanteils bzw. zur Rückerstattung bereits erhaltener Auszahlungen/Umbuchungen verpflichtet sind.
Daneben sollten Sie als Anleger aber auch mögliche Haftungsansprüche gegen die Vermittler dieser Anlage prüfen lassen und ggf. durchsetzen. Lassen Sie sich hierbei auch nicht von beschwichtigenden Aussagen des Anlagevermittlers abhalten. Ein Vergehen gegen die ALAG selbst ist wegen deren angespannter Situation eher nicht zielführend.
Sofern eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese grundsätzlich die Kosten der Vertretung durch unsere Kanzlei.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)