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BGH legt im KapMuG-Verfahren gegen die Daimler AG entscheidungserhebliche Fragen dem EuGH vor

ROTTER RECHTSANWÄLTE als Musterklägervertreter begrüßen die Entscheidung

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit einem am 23.12.2010 veröffentlichten Beschluss das Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) gegen die Daimler AG wegen möglicherweise pflichtwidrig verspäteter Meldung des vorzeitigen Ausscheidens des damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp ausgesetzt und insgesamt zwei Fragen dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Der Senat ist damit der entsprechenden Anregung des von ROTTER RECHTSANWÄLTE vertretenen Musterklägers gefolgt.

Wie dem Beschluss und der Pressemeldung des BGH vom heutigen Tage (Nr. 247/2010) zu entnehmen ist, hat der II. Zivilsenat für entscheidungserheblich angesehen, ob bei einem zeitlich gestreckten Vorgang Zwischenschritte selbständig von Bedeutung und damit selbst veröffentlichungspflichtig sein können und ob die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines künftigen Er-eignisses eine Beurteilung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verlangt oder ob es bei hoher Eignung zur Kursbeeinflussung genügt, wenn der Eintritt des künftigen Umstandes offen, aber nicht unwahrscheinlich ist.

Hintergrund ist die von Herrn Prof. Schrempp am 17. Mai 2005 gegenüber dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Musterbeklagten, Herrn Kopper, geäußerte Absicht, sein Vorstandsamt vorzeitig aufzugeben. Die Daimler AG hat das Ausscheiden von Herrn Prof. Schrempp erst mit Ad-hoc-Mitteilung vom 28.07.2005 öffentlich bekanntgemacht, was einen deutlichen Kursanstieg der Aktie der Daimler AG zur Folge hatte.

ROTTER RECHTSANWÄLTE begrüßt nachdrücklich die Vorlage an den EuGH, da zu erwarten ist, dass dessen Entscheidung Rechtssicherheit in wesentlichen Fragen kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten schaffen wird.

ROTTER RECHTSANWÄLTE vertritt in dem Musterverfahren neben dem Musterkläger zahlreiche institutionelle und private Investoren.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)