Constantin Medien AG (ehemals EM.TV) wegen falscher Kapitalmarktinformation zu Schadenersatz in Höhe von rund EUR 24.000,- verurteilt
Die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE hat nach mehr als siebenjähriger Verfahrensdauer vor dem Landgericht München I Schadensersatzansprüche von Aktienkäufern der früheren EM.TV AG (jetzt: Constantin Medien AG) durchgesetzt. Die Klage war bereits im Jahr 2003 erhoben und im Jahr 2006 aus dem Ursprungsverfahren abgetrennt worden.
Das Landgericht urteilte heute, dass die Constantin Medien AG sowie die früheren Vorstände Thomas und Florian Haffa verpflichtet sind, Schadensersatz an geschädigte Aktionäre des Unternehmens zu leisten.
Die betreffenden Aktionäre hatten zwischen dem 25.08.2000 und dem 01.09.2000 Aktien des Unternehmens EM.TV (heute Constantin Medien AG) erworben, weil sie auf dessen Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens vertraut hatten, die dem Kapitalmarkt am 24.08.2000 per Ad hoc-Mitteilung bekannt gegeben worden waren. Tatsächlich waren die veröffentlichten Zahlen um ein Vielfaches zu hoch, was bereits im Jahr 2003 zur strafrechtlichen Verurteilung der Vorstände Thomas und Florian Haffa geführt hatte – bestätigt von BGH (2004) und BVerfG (2006).
Für alle Aktienkäufe des Klageverfahrens, die aufgrund dieser Ad hoc-Mitteilung erfolgten, hat die Constantin Medien AG gemeinsam mit den Herren Haffa nun auch zivilrechtlich Schadensersatz zu leisten. Zudem müssen die Verantwortlichen den Klägern Zinsen in erheblicher Höhe zahlen. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Becker unterliegt dieser Ersatzpflicht nicht. Er war dem Rechtsstreit auf Seiten der Constantin Medien AG lediglich beigetreten.
Das gesamte Schadensvolumen, das derzeit von Rotter Rechtsanwälte wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen gegen die Constantin Medien AG vertreten wird, beläuft sich auf rund EUR 3.3 Mio..
(Az. 27 O 13853/06, nicht rechtskräftig)
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)