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Hypo Real Estate Holding AG (HRE): VG Berlin verpflichtet BMF im Verfügungsverfahren zur Erteilung von Aussagegenehmigung für BaFin-Präsident Jochen Sanio

Im Schadenskomplex HRE hatten wir auf der Grundlage eines Beweisbeschlusses der 22. Kammer des Landgerichts München I vom 29.10.2009 (Az. 22 O 22586/08) das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgefordert, eine beamtenrechtliche Aussagegenehmigung für den Präsidenten der BaFin, Herrn Jochen Sanio, zu erteilen.

Gegen die Verweigerung der Genehmigung haben wir das Verwaltungsgericht Berlin (VG) angerufen und beantragt, das BMF (auch) im Wege der einstweiligen Verfügung zur Erteilung der Aussagegenehmigung zu verpflichten.

Diesem Antrag hat das VG mit Beschluss vom 28.10.2010 stattgegeben und das BMF verpflichtet, die beantragte Aussagegenehmigung zu erteilen (Az. VG 28 L 177.10).

Davon dürften alle Kapitalanleger profitieren, deren Schadensersatzklagen beim LG München I anhängig sind.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)