Hypo Real Estate Holding AG: Kapitalanleger-Musterverfahren
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die 22. Kammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitzenden Richter Matthias Ruderisch am 03.02.2010 nach § 2 KapMuG die ersten beiden Musterfeststellungsanträge im Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz des elektronischen Bundesanzeigers (www.ebundesanzeiger.de) bekannt gemacht hat (Az. 22 O 783/09 und 827/09).
Da nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand insgesamt mehr als zehn Anträge bereits gestellt sind, wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem Musterverfahren über die Schadensersatzforderungen geschädigter Kapitalanleger gegen die HRE kommen (§ 4 KapMuG).
Das Musterverfahren ist das geeignete Instrument, um große und komplexe Schadensfälle wie den vorliegenden für Justiz und Parteien gleichermaßen besser handhabbar zu machen und insbesondere zu einer einheitlichen Rechtsprechung zu gelangen.
Rotter Rechtsanwälte wird für die über 70 vertretenen Kläger voraussichtlich weitere, eigene Anträge im Musterverfahren gegen die HRE stellen.
Kapitalanleger, die vom Musterverfahren profitieren wollen, müssen aber – anders als z.B. in den USA – zunächst eine eigene Klage erheben und so insbesondere verhindern, dass ihre Ansprüche verjähren.
Zusätzliche Gebühren entstehen im Musterverfahren nicht, und evt. Kosten (für Beweiserhebungen über Sachverständige etc.) werden auf insgesamt mehr Schultern verteilt als dies in den Einzelverfahren der Fall wäre.
Bis das Musterverfahren Fahrt aufnimmt, werden wohl auch zumindest Zwischenergebnisse der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München gegen ehemalige Organe der HRE vorliegen, die für 2010 avisiert sind, und die dann direkt im Musterverfahren verwertet werden können..
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)