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Hypo Real Estate Holding AG: Musterfeststellungsantrag gestellt

Auch wir haben nunmehr – am 1. April 2010 – bei der 22. Kammer des Landgerichts München I einen eigenen Musterfeststellungsantrag für einen der 70 von uns vertretenen Kläger gestellt.

Da nach gegenwärtigem Stand bereits mehr als dreizehn Anträge im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht sind, wird es nach Auskunft des Vorsitzenden der 22. Zivilkammer kurzfristig zu einem Musterverfahren über die Schadensersatzforderungen sämtlicher geschädigter Kapitalanleger gegen die HRE vor dem OLG München kommen (§ 4 KapMuG).

Alle Kapitalanleger, die vom Musterverfahren profitieren wollen, müssen aber zwingend zunächst eine eigene Klage erheben und so insbesondere verhindern, dass ihre Ansprüche verjähren.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)