Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Driver & Bengsch/ Accessio Wertpapierhandelshaus AG eingereicht
Rotter Rechtsanwälte hat für eine geschädigte Kapitalanlegerin Klage zum Landgericht Itzehoe wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG (vormals: Driver & Bengsch Wertpapierhandelshaus AG) erhoben.
Der Klage liegt ein Sachverhalt zu Grunde, der so auf eine Vielzahl weiterer Kapitalanleger zutreffen dürfte. Die Mitarbeiter der Beklagten haben die Klägerin – einer absolut sicherheitsorientierten Anlegerin, die nur ein Tagesgeldkonto eröffnen wollte – nach Eröffnung desselben zum Erwerb von verschiedenen hochriskanten Kapitalanlagen (Zertifikate, Genussscheine, Schuldverschreibungen) verleitet, ohne das insoweit jeweils eine anleger- und anlagegerechte Beratung erfolgt wäre.
Das Landgericht Itzehoe hat die Beklagte in einem fast identischen Parallelfall bereits mit Urteil vom 10. Dezember 2009, Geschäftszeichen 7 O 102/09, zu Schadensersatz sowie Auskunft über die Höhe der von ihr im Rahmen der fehlerhaften Anlageberatung erhaltenen Zuwendungen verurteilt.
Wir empfehlen allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zeitnah prüfen zu lassen, weil diese grundsätzlich drei Jahre nach Zeichnung der jeweiligen Kapitalanlage verjähren.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)