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Klagen wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vollfinanzierung von Kapitalanlageimmobilie gegen die DKB Deutsche Kreditbank AG

Rotter Rechtsanwälte wird in Kürze Schadensersatzklagen für geschädigte Kapitalanleger gegen die DKB beim Landgericht Berlin einreichen.

Die DKB war insbesondere in den Jahren 2008 und 2009 in den Vertrieb von Eigentumswohnungen zu überhöhten Verkaufspreisen verwickelt. In diesem Jahren hat sie im Bereich Baufinanzierung mit angeblichen Topkonditionen massiv Neukunden geworben und insbesondere Erwerbern ohne jedes Eigenkapital Immobilien zur Kapitalanlage zu 100 % finanziert.

Dabei bediente sie sich – über die zwischengeschalte Tochtergesellschaft, die DKB Grundbesitz Vermittlung GmbH – der Mitarbeit von sogenannten Strukturvertrieben, die ihren Kunden aus einer Hand sowohl die Immobilie als auch den Darlehensvertrag der DKB vermmittelten. Bei den vermittelten Immobilien ist die Werthaltigkeit im Vergleich zum Kaufpreis regelmäßig deutlich zu gering, weil im Kaufpreis hohe Innenprovisionen für den Vertrieb versteckt waren.

Regelmäßig wurde den Erwerbern von den Vertriebsmitarbeitern – deren Tun und Unterlassen sich die Beklagte zurechnen lassen muss – auch wider besseres Wissen eine deutlich zu niedrige Monatsbelastung vorgerechnet hat, um sie zum Abschluss zu bewegen. Die Immobilien sollten sich über die angeblich zu erzielenden Mieten und die angeblichen Steuervorteile von selbst abzahlen, was aber nur ausnahmsweise tatsächlich der Fall war.

Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Berlin muss sich die finanzierende Bank allerdings Fehlanlagen der mit ihrem Wissen und Wollen auch in die Kreditvermittlung eingeschalteten Kapitalanlagevermittler nach § 278 BGB zurechnen lassen und haftet für deren Falschangaben nach § 280 BGB.

Da Kauf- und Darlehensverträge aus einer Hand vermittelt wurden, ist insoweit regelmäßig von einem sogenannten verbundenen Geschäft auszugehen, was für den enttäuschten Erwerber die Möglichkeit zur Rückabwicklung beider Verträge eröffnet.

Wir gehen daher davon aus, dass die DKB die Kläger von allen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag wird freistellen müssen, Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus der erworbenen Immobilie.

Erwerber, die auf ähnliche Weise im fraglichen Zeitraum eine von der DKB vollfinanzierte Immobilie erworben haben, sollten von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zeitnah prüfen lassen, ob sich auch für sie daraus Ansprüche ergeben können.

Im Hinblick auf laufende Verjährungsfristen sollte man damit nicht zu lange warten.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)