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Medienfonds – Geänderte Steuerbescheide führen zu erheblichen Steuernachzahlungen, Anleger sollten keinesfalls die Verjährung aus den Augen verlieren!

Seit einiger Zeit haben die zuständigen Wohnsitzfinanzämter damit begonnen, Anlegern, die sich zur Reduzierung Ihrer Steuerlast an sog. Medienfonds beteiligt haben, die seit langem angekündigten geänderten Steuerbescheide zuzstellen.

Hintergrund dieser geänderten Steuerbescheide ist, dass die Betriebsprüfung der Fonds ergeben hat, dass der sog. Barwert der schuldübernommen Zahlungen im ersten Jahr der Beteiligung an der Gesellschaft als Ertrag zu behandeln ist. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung der im ersten Jahr der Zeichnung zugewiesenen Verluste. Für den Anleger hat dies im Einzelfall erhebliche Einkommenssteuernachzahlungen sowie Zinszahlungen für die zurückliegenden Jahre zur Folge.

Nicht selten erfolgte die Beteiligung an einem solchen, als „Steuersparmodell“ angepriesenen Medienfonds aufgrund einer Beratung durch die Hausbank des Anlegers.
Betroffene Anleger sollten daher durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die seinerzeit beratende Bank durchsetzen können. Nicht selten stellte sich dabei in von uns bereits vertretenen Fällen heraus, dass die Beratung weder die Anlageinteressen des Anlegers berücksichtigte noch der Anleger über die erheblichen, insbesondere schon damals bestehenden steuerlichen Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden ist. Darüber hinaus wurden die Anleger von Seiten der beratenden Bank in aller Regel auch nicht darüber aufgeklärt, dass die Fondsgesellschaft versteckte Provisionen (sog. „Kick-Back“) für die erfolgreiche Vermittlung gezahlt hat.

Betroffene Anleger sollten sich nicht durch die Ankündigung der Fondsgesellschaft, gegen die geänderten Steuerbescheide vorzugehen, in Sicherheit wiegen lassen. Mögliche Ansprüche gegen die beratende Bank bleiben hiervon unberührt und können daher in der Zwischenzeit verjähren.

Nachdem viele der betroffenen Fondsgesellschaften die Anleger bereits im Jahr 2007 erstmalig auf eine mögliche Änderung der steuerlichen Behandlung der Medienfonds hingewiesen haben, sollten Sie als Anleger noch in diesem Jahr die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ggf. verjährungshemmende Maßnahmen in die Wege leiten lassen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)