Positiv erstrittene Urteile gegen die Firma Kuba Investment GmbH & Co. KG
Mit Urteilen vom 02. Dezember 2009 (Az. 5 O 283/07; Az. 5 O 279/07) hat das Landgericht Düsseldorf von ROTTER RECHTSANWÄLTEN vertretenen Anlegern Recht gegeben, die unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung nach Beitritt als Kommanditisten zu einer Publikums-KG zur Beteiligung an einem Joint Venture mit einer kubanischen Hotelbetreibergesellschaft Schadenersatz begehrten. Weitere Urteile sollen folgen.
Die Kuba Investment GmbH & Co. KG vertrieb seit 2004 einen „Kuba Fonds“. Unternehmerisches Ziel war es, Kapital für die Investition in ein Joint Venture auf Kuba zu werben, das auf Kuba mehrere exklusive Hotelanlagen betreiben sollte.
Die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE hat aufgrund unrichtiger und unvollständiger Prospekte der Kuba Investment GmbH & Co. KG für zahlreiche private Investoren Schadensersatzklagen gegen die Kuba Investment GmbH & Co. KG eingereicht und begrüßt das Urteil ausdrücklich. „Wir freuen uns über diese Urteile, die unsere Auffassung der Sach- und Rechtslage insbesondere hinsichtlich der Prospektfehler bestätigen“ sagt der diesen Fall betreuende Rechtsanwalt.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)