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PREPS Zertifikate – Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Credit Suisse (Deutschland) AG u.a.

Wir prüfen im Auftrag von Investoren Schadenersatzansprüche gegen die Credit Suisse (Deutschland) AG im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten eines Investmentprogramms mit dem Namen PREPS (preferred pooled shares). Diese Zertifikate beziehen sich in einer komplexen Struktur auf Zahlungsströme aus einem Pool von unbesicherten Krediten, die an mittelständische Unternehmen, insbesondere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, ausgereicht wurden. Das Zertifikat trägt aufgrund seiner Struktur das größte Ausfallrisiko dieser Kredite.

Die Zertifikate wurden von Banken, vor allem der Credit Suisse (Deutschland) AG, mit dem Versprechen vertrieben, dass Investoren damit die Möglichkeit hätten, in mittelständische Unternehmen des europäischen Kerngebietes zu investieren, die einen mehrstufigen Selektionsprozess unter Beteiligung namhafter Banken durchlaufen hätten. Dabei habe man darauf geachtet, dass die Ausfallrater Portfolio-Firmen auf einem „extrem konservativen Niveau“ lägen. Tatsächlich hat das Zertifikat aufgrund von Insolvenzen einzelner Portfolio-Firmen erheblich an Wert verloren.

Nach einer umfassenden Prüfung des aufgelegten PREPS 2005-2-Zertifikats und der für dieses Programm handelnden Finanzdienstleister kommen wir zu dem Ergebnis, dass seitens der handelnden Finanzdienstleister erhebliche Interessenskollissionen bestanden, die den Investoren im Rahmen der Andienung der Zertifikate hätten offengelegt werden müssen.

Investoren, die im Rahmen einer Vermögensverwaltung oder Anlageberatung PREPS-Zertifikate erworben haben, sind regelmäßig nicht auf die der vertreibenden Bank durch die Emittentin der Zertifikate oder Dritte gewährten Zuwendungen hingewiesen worden, obwohl dies vom Gesetz gefordert und von der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung untermauert wird. Daneben ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Investoren hinreichend auf das hohe Risiko des Zertifikats sowie dessen Struktur und Funktionsweise aufgeklärt wurden.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich je nach Lage des individuellen Einzelfalls die Möglichkeit, das Engagement, insbesondere aufgrund des unterlassenen Hinweises auf die erhaltenen Provisionen, rückabzuwickeln.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)