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Pressemeldung zu Medico-Immobilienfonds

Rotter Rechtsanwälte prüfen die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen bzw. der Rückabwicklung der Beteiligung an verschiedenen Medico-Immobilienfonds.

Insbesondere an Ärzte und Apotheker sind Beteiligungen an unterschiedlichen Medico-Immobilienfonds auch aus Gründen der Steuerersparnis empfohlen worden. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen ca. 1,4 Milliarden EUR.

Auf dem Zeitmarkt werden Beteiligungen an den Medico-Immobilienfonds nur noch mit starken Abschlägen gehandelt. Hintergrund ist, dass die seinerzeit im Prospekt prognostizierten Mieten überwiegend nicht zu erzielen waren. Mittlerweile befinden sich mehrere Fonds in wirtschaftlicher Schieflage. Viele Anleger sehen sich mit Rückforderungsansprüchen der Anlegergesellschaft konfrontiert. Bei Insolvenz der Anlagegesellschaft können weitere Aufforderungen zum Kapitalnachschuss drohen.

Anleger der Medico-Immobilienfonds sollten durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die seinerzeit beratende Bank oder die Initiatoren der Fonds durchsetzen können. Je nach Fallgestaltung kann insbesondere die kick-back Rechtsprechung des BGH einschlägig sein. Hiernach kann es einen Beratungsfehler darstellen, wenn der Berater nicht auf eine durch Rückvergütungen hervorgerufene Interessenkollision hinweist.

Sofern eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese grundsätzlich Kosten der Vertretung durch unsere Kanzlei und etwaige Gerichtskosten.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)