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Schadensersatzansprüche gegen die IKB Deutsche Industriebank AG wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation im Jahr 2007 verjähren voraussichtlich zum Jahresende 2010

Noch bis zum 20. Juli 2007 war die IKB mit beruhigenden Aussagen an den Kapitalmarkt herangetreten: es werde ein operatives Ergebnis von EUR 280 Mio. erzielt, von den jüngsten Unsicherheiten am US-Hypothekenmarkt sei man praktisch kaum betroffen. Neun Tage später musste die Bank vor der Zahlungsunfähigkeit gerettet werden.

Die 14. Strafkammer des LG Düsseldorf hat deswegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden Stefan Ortseifen am 14.07.2010 wegen vorsätzlicher Kursmanipulation zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil mit dem Aktenzeichen 14 KLs 6/09 ist seit Mitte September in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen (www.justiz.nrw.de) veröffentlicht.

Anleger, die vor dem 30.07.2007 Wertpapiere der IKB gekauft haben, weil sie davon ausgingen, dass die Bank nicht in nennenswertem Ausmaß am US-Hypothekenmarkt engagiert war, sondern ihren Geschäftserfolg mit der Förderung und Finanzierung des Deutschen Mittelstands erzielte, haben derzeit noch die Möglichkeit, sog. deliktische Schadensersatzansprüche gegen die IKB gerichtlich geltend zu machen.

Da diesbezüglich wahrscheinlich zum 31.12.2010 Verjährung eintritt, empfiehlt sich für geschädigte Anleger, die sich diese Möglichkeit offen halten wollen, dringend ein zeitnahes Tätigwerden. Entsprechende Prüfungsaufträge sollten möglichst bis Ende Oktober 2010, Klageaufträge bis spätestens Ende November 2010 erteilt werden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)