Verbraucherkommission Bayern – Stellungnahme zur Verbesserung des Anlegerschutzes entgegengenommen
München 26. Juli 2010: Die Verbraucherkommission Bayern, deren Mitglied RA Klaus Rotter ist, hat am 26. Juli 2010 Bayerns Justiz- und Verbrauchschutzministerin Dr. Beate Merk die Stellungnahme der Verbraucherkommission zur Verbesserung des Anlegschutzes vorgestellt und überreicht. Die Verbraucherkommission Bayern ist ein unabhängiges Expertengremium, dessen Aufgabe es ist, die Bayerische Staatsregierung zu beraten, neue Entwicklungen in der Verbraucherpolitik aufzugreifen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten . Im Bereich des Anlegerschutzes empfiehlt die Verbraucherkommission insbesondere den Verbrieb von Zertifikaten nur noch mit einem gesonderten Warnhinweis zu gestatten, eine lückenlose Offenlegungspflicht von Vertriebsanreizen, eine stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes, transparentere Informationen bei Anlageprodukten, bessere Qualifizierung und Überwachung von Finanzvermittlern und mehr finanzielle Verbraucherbildung an Schulen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)