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DB Balanced Currency Harvest Index Swap – Prüfung von Schadensersatzansprüchen

München, 31.01.2011 – Die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE prüft im Auftrag von Mandanten Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank insbesondere wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines strukturierten Swaps mit dem Namen DB Balanced Currency Harvest Index Swap.

Bei diesem Swap handelt es sich um ein komplex strukturiertes synthetisches Finanzprodukt, bei dem die Deutsche Bank die Pflicht zur periodischen Zahlung eines Festzinssatzes übernahm. Im Gegenzug verpflichtete sich der Kunde, der Bank nach zwei Festzinsperioden, die zunächst einen sicheren Vorteil für den Kunden brachten, einen variablen Zins auf das vereinbarte Nominal (= vereinbarter Bezugsbetrag, auf den sich die Zinszahlungen beziehen) zu bezahlen. Die Höhe dieses variablen Zinssatzes richtete sich unter Verwendung einer Strukturformel nach einem von der Deutschen Bank gebildeten Index, der die Wertentwicklung bestimmter, von der Deutschen Bank ausgewählter Hoch- und Niedrigzinswährungen in Beziehung zueinander setzte. Entgegen der Darstellungen der Bank hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für den Kunden negativer Ereignisse übersteigt der variable Zinssatz, den von der Bank geschuldeten Festzinssatz aktuell bei weitem, woraus eine hohe Zahlungsverpflichtung des Kunden resultiert und der Swap einen erheblichen negativen Barwert aufweist (Barwert = Wert des Swap-Kontraktes = Saldierung, Auf- und Abzinsung der gegenseitigen Zahlungsversprechen). Die erheblichen Risiken dieses Swap-Kontraktes wurden in dem von uns untersuchten Fall nicht hinreichend dargestellt. Insbesondere wurden den Kunden weder der bereits anfänglich negative Barwert des Swaps, noch die Eintrittswahrscheinlichkeiten der für die Kunden positiven oder negativen Ereignisse dargestellt. Dies begründet Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Beratung der Bank im Zusammenhang mit der Empfehlung des Swaps, die eine auf Rückabwicklung des gesamten Geschäfts gerichtete Schadensersatzpflicht auslösen kann.

Nach den uns vorliegenden Informationen wurde diese Swap-Art insbesondere im Jahr 2008 von der Deutschen Bank vertrieben. Damit könnten Schadensersatzansprüche der Investoren wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Deutsche Bank aufgrund der strengen Verjährungsregelung des § 37a Wertpapierhandelsgesetzes bereits 2011 verjähren. Geschädigten Investoren wird daher eine Prüfung möglicher Ansprüche empfohlen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)