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EuGH bestimmt im Vorlageverfahren Daimler AG Termin zur mündlichen Verhandlung bereits für 2. Februar 2012

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofes (BGH) im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG (C-19/11) Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 2. Februar 2012 bestimmt.

Im Ausgangsverfahren geht es um Pflichtverstöße der Emittentin im Zusammenhang mit der verspäteten Meldung des vorzeitigen Ausscheidens des damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Jürgen Schrempp (siehe dazu bereits unsere Pressemitteilung vom 23. Dezember 2010).

Rotter Rechtsanwälte begrüßt die zügige Terminierung ausdrücklich und erwartet, dass die Entscheidung des EuGH Rechtssicherheit in wesentlichen Fragen kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten schaffen wird, insbesondere was die Publizitätspflichten bei zukünftigen Ereignissen (i.S.v. § 13 Abs. 1 S. 3 WpHG) betrifft.

Der BGH hatte den Vortrag des Musterklägers aufgegriffen und zum Gegenstand seiner Vorlage gemacht, dass es insoweit für die Frage der Veröffentlichungspflicht auf die Interdependenz zwischen der Höhe der Eintrittswahrscheinlichkeit des zukünftigen Ereignisses und dessen potentiellen Auswirkungen auf den Börsen- oder Marktpreis des betroffenen Wertpapiers ankommt.

Rotter Rechtsanwälte vertritt in dem Musterverfahren neben dem Musterkläger zahlreiche institutionelle und private Investoren.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)