Hypo Real Estate Holding AG: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum 31. Dezember 2011
Die Schadensersatzansprüche von HRE-Geschädigten knüpfen (insbesondere) an die pflichtwidrig fehlerhafte Information des Kapitalmarktes durch die HRE im Jahr 2008 an.
Vor diesem Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass diese sämtlichen Ansprüche zum Jahresende 2011 verjähren.
Betroffene Kapitalanleger in HRE-Aktien (oder Wertpapieren, denen diese Aktie als Basiswert dient, wie z.B. bestimmte Zertifikate) sollten deshalb unbedingt durch einen Spezialisten prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche zustehen, um ggf. noch rechtzeitig eine Hemmung der Verjährung herbeizuführen.
Unabhängig davon, dass in Sachen HRE ein Kapitalanleger-Musterverfahren beim OLG München anhängig ist, muss jeder Geschädigte unbedingt selbst aktiv werden, um sich seine Ansprüche zu sichern.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)