Konkurs der AvW Invest AG und der AvW Gruppe AG
MÜNCHEN – ROTTER RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT vertritt bereits mehrere Genuss-scheininhaber im Rahmen des Konkursverfahrens der Kärntner AvW Investgruppe. Durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über die AvW Invest AG (LG Klagenfurt, GZ: 41 S 64/10z) und die AvW Gruppe AG (LG Klagenfurt, GZ: 41 S 65/10x) ist es erforderlich, dass die Genussscheininhaber ihre Forderungen bis zum 31. Mai 2011 bei der Masseverwalterin anmelden. Insbesondere ist für eine wirksame Forderungsanmeldung zu beachten, dass alle notwendigen Unterlagen vorgelegt und die Forderungen bei dem richtigen Gemeinschuldner angemeldet werden. Zudem ist rechtlich noch ungeklärt, ob das Genusscheinkapital als Eigen- oder Fremdkapital zu bewerten ist, was sich auf den Rang als Insolvenzgläubiger und der damit zu erwartenden Quote auswirkt.
Es wird ab dem 14. März 2011 die Möglichkeit geben, die Forderungsanmeldung im elektronischen Rechtsverkehr vorzunehmen. Bis zur abschließenden Klärung des Anmeldeverfahrens sind alle Gläubiger ersucht worden, ihre Forderungsanmeldung einstweilen zurückzustellen.
Nach bisherigen Informationen liegt die Konkursmasse derzeit bei 87,4 Millionen Euro. Dieses Geld steht zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung, sodass eine Forderungsanmeldung voraussichtlich wirtschaftlich nicht unvernünftig erscheint.
Für Genussscheininhaber bietet es sich daher an, ihre Forderungen fristgerecht durch einen auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt anzumelden.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)