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Landgericht Essen: Schadensersatzansprüche gegen Arcandor-Ex-Vorstand Middelhoff – Kapitalmarkt wurde vorsätzlich über beabsichtigten Verkauf von Thomas Cook getäuscht

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 6. Mai 2011 hat das Landgericht Essen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Arcandor, Thomas Middelhoff, wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung eines Aktionärs zu Schadensersatz verurteilt.

Nach Auffassung des LG hat Middelhoff dafür einzustehen, dass Arcandor bis zum 24. September 2008 die Absicht des Verkaufs des Reiseunternehmens Thomas Cook dementiert hat, obwohl intern längst an diesem Verkauf gearbeitet wurde.

U.a. im Vertrauen auf die Dementis des Unternehmens hatte der nunmehr teilweise erfolgreiche Kläger Arcandor-Aktien erworben, die dann nach der Pressemeldung vom 24. September 2008 (dass Thomas Cook doch verkauft werde) einen erheblichen Kursverlust erlitten. Über das Vermögen der Arcandor AG Holdinggesellaschaft sowie weiterer Unternehmen der Arcandor-Gruppe wurde dann mit Beschluß des AG Essen am 1. September 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Rotter prüft in diesem Zusammenhang momentan, für welchen Zeitraum vor dem 24. September 2008 Arcandor-Aktionären Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter und/oder unterlassener Kapitalmarktinformationen im Hinblick auf die Thomas-Cook-Veräußerung zustehen können.

Weiter zu prüfen ist eine angebliche Interview-Aussage Middelhoffs zum Nichtbestehen der Absicht einer Kapitalerhöhung bei Arcandor, die dann doch durchgeführt wurde. Zwar hat das LG insoweit eine Haftung verneint, insoweit ist aber – wie auch im Übrigen – das letzte Wort noch nicht gesprochen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Für Schadensersatzansprüche nach dem Wertpapierhandelsgesetz könnte bereits zum 24. September 2011 Verjährung eintreten, so dass insoweit Eile geboten wäre.

Schließlich sollten geschädigte Aktionäre sich auch überlegen, ihre Forderungen noch im Arcandor-Insolvenzverfahren anzumelden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)