Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Heizkraftwerke-Pool GmbH & Co. Beteiligungs-KG
Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft prüft mögliche Schadensersatzansprüche von Kommanditisten und Treugebern der Heizkraftwerke-Pool GmbH & Co. Beteiligungs- KG. Hintergrund sind gegen die Initiatoren und Konzeptionäre des Fonds erhobene Vorwürfe, Investoren über bereits bei Auflegen des Fonds bekannte Risiken getäuscht und diese im Verkaufsprospekt verschleiert zu haben. In diesem Zusammenhang einschlägige strafrechtliche Tatbestände werden Bestandteil der Prüfung sein.
Je nach den individuellen Umständen des Erwerbs der Fondsbeteiligung kommen auf Rückabwicklung der Beteiligung gerichtete Ansprüche aus Beraterhaftung wegen Verletzung von Prüfungs- und Aufklärungspflichten in Betracht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Haftung auch Prospektverantwortliche und Initiatoren des Fonds erfassen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)