Schließung offener Immobilienfonds – Kanzlei Rotter prüft Schadensersatzansprüche
Die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE prüft im Auftrag von Mandanten Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank AG und weitere Finanzdienstleister hinsichtlich der Empfehlung offener Immobilienfonds.
Diese Assetklasse steht aktuell im Fokus zahlreicher Investoren, nachdem mehrere namhafte offene Immobilienfonds derzeit geschlossen sind und die Investoren nunmehr feststellen müssen, dass sie nicht wie von ihren Beratern häufig suggeriert jederzeit an ihre Investition können.
Von den Schließungen betroffen sind derzeit:
Axa Immoselect (ISIN: DE000 9846451)
CS Euroreal A EUR (ISIN: DE0009805002)
DEGI International (ISIN: DE0008007998)
KanAm grundinvest (ISIN: DE0006791809)
Premium Management Immobilien-Anlagen (ISIN: DE000A0ND6C8)
SEB ImmoInvest (ISIN: DE0009802306)
TMW Immobilien Weltfonds (ISIN: DE000A0DJ328)
UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe (ISIN: DE0009772681)
Nach ersten uns vorliegenden Informationen wurden insbesondere Anteile am DEGI International und am Management Immobilien-Anlagen (PMIA) vermehrt in den Jahren 2008 und 2009 vertrieben und den Investoren, oftmals Rentnern, die mit dieser Anlageform verbundenen Risiken nur ungenügend erläutert. Stattdessen wurden diese Fonds als Tagesgeld-Anlagen vergleichbare Investitionen mit hoher Sicherheit und täglicher Verfügbarkeit beschrieben; dass Schließungen möglich seien, wurde in den von uns untersuchten Fällen in den Beratungsgesprächen nicht erörtert, in der Vergangenheit bereits erfolgte Schließungen des empfohlenen Fonds ebenso wenig offen gelegt, wie mit dem Vertrieb vereinnahmte Provisionen.
Nun droht zahlreichen Investoren möglicherweise ein herber Verlust ihrer sicher geglaubten Investition, denn offenen Immobilienfonds droht nach spätestens zwei Jahren Schließung die Auflösung. Dann muss das Fonds-Vermögen liquide gemacht und die Anteilseigner ausbezahlt werden. Kann das Fonds-Vermögen, insbesondere Immobilien, nicht zu attraktiven Preisen veräußert werden, müssen die Investoren erhebliche Abschläge auf ihren Einsatz hinnehmen. Besonders hart kann es dabei Investoren treffen, die auf Empfehlung ihres Beraters Anteile am PMIA erworben haben. Da es sich hierbei um einen Dach-Fonds handelt, also einen Fonds, der in andere offene Immobilien-Fonds investiert, gilt die Zwei-Jahres-Regelung für ihn nicht. Hier droht mithin eine Schließung auf unbestimmte Zeit.
Investoren wird daher auch vor dem Hintergrund des Eintritts der Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche die Prüfung der Sach- und Rechtslage empfohlen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)