Prüfung von Schadenersatzansprüchen für Kunden der Bank J. Safra SARASIN AG
ROTTER RECHTSANWÄLTE Partnerschaft prüft im Auftrag von Kunden der Bank SARASIN AG (nachfolgend kurz „SARASIN“) die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den Empfehlungen von Anleihen der Windreich AG und der SIC Processing AG. Die Bank SARASIN AG hatte ihren Kunden den Erwerb von Anleihen der Windreich AG empfohlen, ohne darauf hinzuweisen, dass SARASIN der Windreich AG ein Darlehen gewährt hatte, das sich nach übereinstimmenden Angaben in der öffentlichen Berichterstattung (vgl. etwa Handelsblatt vom 28.12.2012 und Handelsblatt.com vom 23.12.2012) auf mindestens 70 Mio. EUR belaufen soll. Damit befand sich SARASIN nach unserer Einschätzung in einem massiven Interessenskonflikt. Denn als Darlehensgeberin hatte SARASIN zur Vermeidung eines Kreditausfalls ihrer Darlehensnehmerin, der Windreich AG, ein erhebliches Eigeninteresse daran, dass die Anleihen platziert werden.
Unabhängig davon, ob SARASIN die Windreich-Anleihen im Rahmen einer Anlageberatung oder innerhalb eines laufenden Vermögensverwaltungsmandates ihren Kunden veräußert hat, hätte die Empfehlung zum Erwerb dieser Anleihen oder das Einbuchen dieser Wertpapiere in ein Vermögensverwaltungskontos nicht ohne eindeutigen Hinweis auf diesen Interessenskonflikt erfolgen dürfen. Dies ist das Ergebnis einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme von ROTTER RECHTSANWÄLTE.
Für Kunden, die auf diesen Interessenskonflikt nicht oder nicht ausreichend hingewiesen wurden, sehen wir deshalb eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche gegen SARASIN durchsetzen zu können. Diese Einschätzung gilt natürlich unter dem üblichen Vorbehalt der Prüfung des individuellen Einzelfalles.
Ob und inwieweit eine Bündelung der Ansprüche der verschiedenen Kunden möglich ist, wird derzeit von ROTTER RECHTSANWÄLTE geprüft.
Des Weiteren finden Sie im Schweizer Tages-Anzeiger vom 07.03.2013 und auf finews.ch weitere Artikel mit Rechtsanwalt Klaus Rotter zur Thematik SARASIN Bank AG. Den Artikel aus dem Tages-Anzeiger können Sie hier abrufen. Die Mitteilung von finews.ch finden Sie hier.
Ansprechpartner: und Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)