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Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht München in Sachen Constantin Medien AG, vormals EM.TV Vermögensverwaltungs AG

Die Frage der Fehlerhaftigkeit der EM.TV- Ad hoc-Mitteilung vom 22. März 2000 zum sog. Formel 1-Einstieg wird ab 21. September 2012 vor dem Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren des OLG München verhandelt werden (OLG München 5 KAP 2/09).

Die 27. Zivilkammer des LG München I hatte bereits am 12. November 2009 einen entsprechenden Vorlagebeschluss an das OLG verfasst, der von letzterem aber rechtsfehlerhaft als unzulässig zurückgewiesen worden war. Auf die Rechtsbeschwerde von Rotter Rechtsanwälten hatte der BGH klargestellt, dass die Aufhebung und Zurückverweisung nicht hätte erfolgen dürfen. Der BGH verwies die Sache an das OLG München zurück, das den Vorlagebeschluss am 2. April 2012 nach § 6 KapMuG im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht hat.

Der Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren wird nun über die Vorlagefrage entscheiden:

Es ist eine Entscheidung des OLG München herbeizuführen zur beantragten Feststellung, dass die adhoc-Mitteilung vom 22.03.2000 unrichtig war und hierdurch gegen die Beklagten zu 1) und 3) Schadenersatzansprüche aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründet werden.

Der Musterkläger macht den Musterbeklagten konkret zum Vorwurf, dass sie in der Ad-hoc- Mitteilung vom 22.03.2000:

 

 

 

 

All diese Informationen fehlten in der Pflichtmitteilung, wären aber nach der Rechtsauffassung des Musterklägers zwingend nach § 15 WpHG a. F. zu veröffentlichen gewesen.

Mit Beschluss vom 15. Mai 2012 wurde nach § 8 KapMuG ein von Rotter Rechtsanwälten vertretener Kläger zum Musterkläger bestimmt und Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 21. September 2012 bestimmt.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)