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OLG München verurteilt DAB Bank zu Schadensersatz für geschädigte Accessio/Driver&Bengsch-Anleger

Für Anleger, die auf Berater des insolventen Wertpapierhandelshauses Accessio, vormals Driver & Bengsch, hereingefallen sind, ist die Chance auf Schadensersatz unerwartet gestiegen.

Zwar hatte das Landgericht Itzehoe das in Accessio umbenannte Wertpapierhandelshaus bereits Ende 2009 unter anderem in zwei Fällen wegen Fehlberatung zu Schadensersatz (7 O 257/09, 137/09) verurteilt. Dass diese und weitere Anleger von Accessio Geld sehen, ist aber unwahrscheinlich, da Accessio seit Juli 2010 selbst pleite ist und Insolvenzverwalter Klaus Pannen aus Hamburg lediglich auf eine Million Euro aus einer Haftpflichtversicherung verweisen kann. Demgegenüber sollen 30 Millionen Euro stehen, die Anleger mit etwa 300 Klagen eingefordert haben.

Deshalb haben Geschädigte es auch bei der DAB-Bank versucht. Diese verwaltete mehrere Zehntausend Depots von Accessio-Kunden. In zwei Fällen verurteilte das Oberlandesgericht München die DAB-Bank nunmehr im Zusammenhang mit geschädigten Accessio-Anlegern zu Schadensersatz.

Die Richter stützen ihr Urteil darauf, dass die Dienstleistungen von DAB-Bank und Accessio rechtlich nicht zu trennen sind: „Die Zusammenarbeit zwischen Bank und Accessio AG stellt sich als Auslagerung derjenigen Aufklärungs- und Beratungsleistung dar, die – wie die Beklagte wusste – notwendigerweise der Erteilung eines Wertpapierauftrags vorgelagert war und vom Kunden erwartet wurde.“

Die DAB Bank habe konsequent für die Falschberatung der Kläger seitens der Accessio einzustehen (OLG München, Urteil vom 10. Juli 2012, 5 U 3242/11).

Geschädigte Anleger sollten angesichts laufender Verjährungsfristen dringend anwaltlich ihre Ansprüche gegen sämtliche Beteiligte prüfen lassen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)