Navigation

Bilanzmanipulation bei HESS AG in den Jahren 2011 und 2012?

ROTTER RECHTSANWÄLTE Partnerschaft prüft, ob Aktionären der HESS AG (nachfolgend kurz „HESS“) Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Verstöße gegen Bilanzierungsregeln in den Jahren 2011 und 2012 zustehen.

Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 21. Januar 2013 teilte HESS mit, interne Recherchen hätten ergeben, dass es wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum mit Kenntnis des Vorstands zu Verstößen gegen Bilanzierungsregelungen gekommen sei. Es bestehe unter anderem der Verdacht, dass die Hess AG zumindest seit dem Jahr 2011 fingierte Umsätze ausgewiesen habe. In den Finanzberichten der Gesellschaft für die Jahre 2011 und 2012 seien nicht bestehende Umsatzerlöse ausgewiesen und die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage zu positiv dargestellt worden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in einer auf den 21. Januar 2013 einberufenen Sondersitzung die Bestellung der beiden Mitglieder des Vorstands der Hess AG aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung widerrufen und deren Anstellungsverträge mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund gekündigt. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung ebenfalls beschlossen, mit sofortiger Wirkung eine wirtschaftliche und rechtliche Sonderuntersuchung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte durchführen zu lassen, um das genaue Ausmaß eines möglichen Schadens bei der Gesellschaft sowie bestehender Ansprüche festzustellen.

HESS war erst Ende Oktober 2012 an die Börse gegangen. Der erste Aktienkurs wurde mit EUR 15,60 festgestellt, 2,645 Mio. Aktien wurden zugeteilt. Nach der Meldung vom gestrigen 21. Januar 2013 fiel der Kurs deutlich auf EUR 5,80.Nach Presseberichten hat die Staatsanwaltschaft Konstanz erste Ermittlungen aufgenommen. Die Vorwürfe werden überprüft, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Dies geschehe in Abstimmung mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim. Sollten sich die vom Unternehmen kommunizierten Vorwürfe erhärten, dürften Schadenersatzansprüche für alle Aktionäre begründet sein, die beim oder seit dem Börsengang von HESS deren Aktien erworben haben. Diese Einschätzung gilt natürlich unter dem üblichen Vorbehalt der Prüfung des individuellen Einzelfalles, die wir gerne für Sie vornehmen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)