Navigation

BVT Heizkraftwerkepool: Aufrechnung gegen Restdarlehensansprüche der HypoVereinsbank

Anleger des BVT Heizkraftwerkepool haben 30 % ihrer Beteiligungssumme über die HypoVereinsbank (UniCredit) fremdfinanzieren müssen. Die nicht getilgten Darlehen sind vom Anleger selbst, spätestens jedoch am 31.12.2014 an die UniCredit zurückzahlen, ungeachtet der Frage, ob der BVT Heizkraftwerkepool aufgelöst wird oder nicht. Die fällige Abschlussrate beträgt dabei 20 % der Beteiligungssumme. Dies kann für manche Anleger zu nicht unerheblichen finanziellen Problemen führen.

ROTTER Rechtsanwälte sieht jedoch realistische Chancen, dass sich die Anleger erfolgreich gegen die Rückzahlung des Darlehens wehren können. Grund hierfür ist, dass die Anleger gegenüber dem Rückzahlungsanspruch der UniCredit mit ihren Schadensersatzansprüchen aufrechnen können. Da eine Aufrechnung grundsätzlich auch mit bereits verjährten Ansprüchen möglich ist, steht nach Ansicht von ROTTER Rechtsanwälte dieser Anspruch auch Anlegern zu, die bisher noch keine Klage eingereicht haben bzw. im Einzelfall sogar erfolglos geklagt haben.

ROTTER Rechtsanwälte empfiehlt daher sämtlichen Anlegern, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten einer Aufrechnung gegenüber den Ansprüchen der UniCredit überprüfen zu lassen.

Ansprechpartner: Thomas Ertl und Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)