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Commerzbank haftet für Falschberatung zu Genussscheinen

Mit Urteil vom 04.10.2013 hat das LG Frankfurt/Main die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG in einem von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte geführten Verfahren zu Schadensersatz wegen Falschberatung der vertretenen Anleger verurteilt (Az. 2-12 O 246/12; rechtskräftig). Die Anleger erhalten damit den investierten Betrag gegen Rückgabe des Wertpapieres zurück.

Bei dem betroffenen Wertpapier mit der Bezeichnung AI Global Strategies (WKN A0QZRK) handelt es sich um einen Genussschein mit einer Laufzeit von 15 Jahren, der von einer mit der Goldman Sachs-Gruppe verbundenen Gesellschaft in Luxemburg emittiert worden war. Nach der – den Anlegern vorenthaltenen – Beschreibung der Wertpapiere entspricht der Erwerb dieser Genussscheine wirtschaftlich einer synthetischen Anlage in einem oder mehreren Dach-Hedgefonds und unterliegt damit den mit einer Anlage in Hedgefonds verbundenen Liquiditäts- und Verlustrisiken.

Bei den Genussscheinen handelt es sich um nachrangige Schuldverschreibungen, für die es keine Einlagensicherung gibt. Dadurch trägt der Anleger das Emittentenrisiko der Luxemburger Gesellschaft. Da zudem die Investitionen des Emittenten zu einem wesentlichen Teil auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen mit Unternehmen der Goldman Sachs Gruppe erfolgen, kann daher eine Insolvenz dieser Unternehmen der Goldman Sachs Gruppe auch die Insolvenz der Emittentin zur Folge haben.

In der vom Gericht angesetzten Beweisaufnahme räumten die beiden Berater der damaligen Dresdner Bank AG ein, den Kunden gegenüber von einer Kapitalgarantie zum Laufzeitende gesprochen zu haben. Tatsächlich bestand eine solche Kapitalgarantie jedoch nicht, da die Rückzahlung bei Endfälligkeit von der Zahlungsfähigkeit der Emittentin abhing.

Das Urteil steht damit im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 27.09.2011, XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10), wonach Anleger über ein grundsätzlich bestehendes Emittentenrisiko aufzuklären sind.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)