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Klaus Rotter in der ARD-Sendung MONITOR zur Haftung des Aufsichtsrates beim Bauprojekt Stuttgart 21

ROTTER RECHTSANWÄLTE hat im Auftrag des WDR für die ARD Sendung Monitor geprüft, ob der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG im Zusammenhang mit dem umstrittenen Projekt Stuttgart 21 seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Von ROTTER RECHTSANWÄLTE wurde insbesondere anhand der umfangreichen internen Unterlagen geprüft, ob der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Informationspflichten nachgekommen ist. Dabei fand die Kanzlei einige Anhaltspunkte, die für eine gravierende Verletzung der aktienrechtlichen Pflichten des Aufsichtsrates sprechen.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn hat laut einem internen Gutachten der Bahn schon 2009 einer Kostensteigerung des Projekts Stuttgart 21 auf 4,9 Milliarden Euro zugestimmt und sich damit nach Einschätzung von Experten möglicherweise schadensersatzpflichtig gemacht.

Nach Einschätzung von Experten könnte der Aufsichtsrat damit auch seine Kontrollpflichten verletzt haben. Insbesondere bei Anzeichen für Kostensteigerungen hätte er schon damals die Pflicht gehabt, die Zahlen genau zu prüfen und externe Sachverständige hinzuziehen, so der auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Klaus Rotter.

„Macht er das nicht, dann macht sich der Aufsichtsrat nach den aktienrechtlichen Vorschriften schadensersatzpflichtig“, so Rotter gegenüber MONITOR.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)