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MAN: VW strebt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an / ROTTER RECHTSANWÄLTE prüfen mögliche rechtliche Schritte der MAN SE Aktionäre

In ihren Ad-hoc Mitteilungen vom 09.01.2013 teilten die MAN SE und Volkswagen AG übereinstimmend mit, dass seitens der Volkswagen AG der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der MAN SE angestrebt wird. Als Ziele des geplanten Schrittes werden seitens der Volkswagen AG Schaffung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns sowie verstärkte und vereinfachte Zusammenarbeit im Nutzfahrzeuggeschäft genannt.

Volkswagen AG hält derzeit 75,03 Prozent der Stimmrechte der MAN SE. Mit einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll die Geschäftstätigkeit von MAN SE unter Beibehaltung der markenspezifischen Eigenschaften und Geschäftsfelder im Volkswagen Konzern fortgeführt werden. Ein erklärtes Ziel der Volkswagen AG ist es, die erforderlichen Schritte für den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zügig einzuleiten. Die Analysten gehen davon aus, dass Volkswagen AG seine Beteiligung an MAN sukzessive weiter auf Werte zwischen 95 % und 100 % erhöhen wird.

Diese Nachricht aus dem Hause VW betrifft in erster die sog. Minderheitsaktionäre, die im Besitz der MAN SE Aktien sind. Aber es ist im Interesse beider Unternehmen ein gerechtes Vorgehen zu gewährleisten, das wiederum die Gewährung der angemessenen Barabfindung für MAN SE Aktien zum Ergebnis hat.

Im Zusammenhang mit den Meldungen der beiden Unternehmen zum geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag führte ROTTER RECHTSANWÄLTE exklusiv eine Beratung für institutionelle Investoren anlässlich einer vom Bankhaus JP Morgan organisierten Telefonkonferenz durch. Das amerikanische Kreditinstitut JP Morgan betreut mehrere größere Fondsgesellschaften, die im Besitz der durch die Übernahmepläne der VW betroffenen Aktien der MAN sind. Auf dieser Telefonkonferenz erläuterte Rechtsanwalt Klaus Rotter die rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag insbesondere die Möglichkeiten einer Anfechtungsklage, die Durchführung eines Spruchverfahrens.

Zwischenzeitlich prüft ROTTER RECHTSANWÄLTE im Auftrag einer weltweit agierenden angelsächsischen Fondsgesellschaft die rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung der Rechte von Minderheitsaktionären im Zusammenhang mit den geplanten Unternehmensverträgen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)