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Oberlandesgericht München bestellt ROTTER Rechtsanwälte zum Vertreter des Musterklägers im Schadenskomplex Heizkraftwerke-Pool GmbH & Co. Beteiligungs-KG (HKW)

Das OLG München hat mit Beschluss vom 03.09.2013 (Az. 23 Kap 1/13) einen von ROTTER Rechtsanwälte vertretenen Kläger gemäß § 9 Abs. 2 KapMuG zum Musterkläger bestimmt. Der Beschluss ist im Bundesanzeiger abrufbar.

ROTTER Rechtsanwälte vertritt derzeit in dem Schadenskomplex Heizkraftwerke-Pool (HKW) 108 Kläger vor dem Landgericht München I.

In dem KapMuG-Verfahren sind u.a. die UniCredit Bank AG und die BVT Energie Anlagen GmbH Musterbeklagte.Im Jahr 1998 konzipierten und strukturierten diese Musterbeklagten den Heizkraftwerke-Pool. Dabei wurden Kraftwerksanlagen an fünf verschiedenen Standorten in den Heizkraftwerke-Pool eingebracht. Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten ist die Fehlerhaftigkeit des seinerzeit zur Einwerbung von Anlegern verwandten Angebotsprospektes zur Heizkraftwerke-Pool GmbH & Co. Beteiligungs-KG.

Die einzelnen Vorwürfe im Hinblick auf die Fehlerhaftigkeit des Prospektes können im Vorlagebeschluss des LG München I vom 18.06.2013 (22 OH 13381/13) im Bundesanzeiger nachgelesen werden.

Nach Infomatec (Oberlandesgericht München), MLP (Oberlandesgericht Karlsruhe), EM-TV (Oberlandesgericht München), Conergy (Oberlandesgericht Hamburg) und Daimler (Oberlandesgericht Stuttgart) wurde ROTTER Rechtsanwälte durch die Bestellung des Oberlandesgericht München in dem HKW-Schadenskomplex nunmehr bereits zum sechsten Mal zum Vertreter eines Musterklägers bestellt.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)