ROTTER RECHTSANWÄLTE führt Schadenersatzprozesse für Erwerber von Solaranlagen
Im Auftrag betroffener Anleger führt ROTTER RECHTSANWÄLTE derzeit Klagen auf Schadensersatz für Erwerber von Solaranlagen bzw. im Zusammenhang mit Investitionen in Photovoltaikanlagen.
Die Investition in Solaranlagen stellt mittlerweile eine Alternative zu klassischen Kapitalanlagen wie Aktienfonds oder Immobilien dar. Auch Mandanten von ROTTER RECHTSANWÄLTE kauften etwa auf Empfehlung eines unabhängigen Anlageberaters eine Solaranlage und nahmen hierfür sogar einen Kredit auf. Das Projekt sollte nach Beschreibung des Anlageberaters ein „Selbstläufer“ sein: die Einspeisevergütung würde die Kosten der Finanzierung vollumfänglich decken, für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Anlage würden erfahrene Projektpartner sorgen und der Anlageberater selbst habe bereits zahlreiche Projekte dieser Art erfolgreich betreut.
Die Versprechungen der Anlageberater trafen jedoch nicht ein. So wurde die Solaranlage nicht am vereinbarten Ort aufgestellt, der tatsächliche Ertrag der Anlage fiel deutlich geringer als versprochen aus und bei der Durchführung des Projekts traten zahlreiche – zum Teil jedenfalls absehbare – Schwierigkeiten auf, die den Anlegern vor Erwerb der Anlage nicht mitgeteilt wurden.
Nach Einschätzung der ROTTER RECHTSANWÄLTE Partnerschaft kann zur Begründung von Schadenersatzansprüchen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Beratungsfehlern bei Ertragsaussichten anderer Renditeobjekte herangezogen werden. Beratungsfehler liegen danach vor, wenn die Risiken, die die Rentabilität der Solaranlage mindern können, falsch oder gar nicht dargestellt wurden. Als weitere Angriffspunkte kommen die Nichtaufklärung über die Risiken des Betriebes der Solaranlage einerseits sowie das Verschweigen etwaiger Probleme, die bei der Realisierung des Projekts auftreten können, in Frage.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)