Schadensersatzklage beim LG Mainz gegen First Solar
Rotter Rechtsanwälte nimmt die First Solar GmbH vor dem LG Mainz für den Betreiber einer Solardachanlage auf die Ersatzlieferung von Modulen, eine Aufwandspauschale für den Austausch derselben, und den Ersatz des bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Minderertrags der klägerischen Anlage in Anspruch.
Hintergrund ist ein von First Solar selbst dem Grunde nach eingeräumter Leistungsverlust bei bestimmten Tranchen des Modultyps FS-272 (Low-Power-Module, LPM). Die Ansprüche können insbesondere auf die von First Solar selbst begebene Modulgarantie gestützt werden, die zu Gunsten jedes Eigentümers der von der Beklagten hergestellten und veräußerten Solar-Module eingreift.
Allein in der Bundesrepublik dürften rund 1.000 Solaranlagen, in denen sich mangelhafte First Solar-Module mit zusammen 100 Megawatt befinden, von der sog. LPM-Problematik betroffen sein. Die geschädigten Anlagenbetreiber werden vor dem vorschnellen Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen gewarnt, da diese nach unseren bisherigen Erfahrungen weit hinter dem gerichtlich durchsetzbaren Schadensersatz zurückbleiben dürften.
Nach unserer Einschätzung versucht First Solar, die LPM-Problematik bis zum Ablauf aller Garantie- und Gewährleistungsfristen auszusitzen. Dies scheint insoweit von Erfolg gekrönt zu sein, als beim insoweit zuständigen LG Mainz bisher nur insgesamt drei Klagen anhängig sind.
Da die ersten Garantiefristen fünf Jahre nach Abnahme der Module enden, besteht jedenfalls für die Anlagenbetreiber, die bereits 2008 Module erworben und verbaut haben, dringender Handlungsbedarf noch in diesem Jahr. Auch hinsichtlich späterer Käufe, d.h. ab 2009, sollte jedoch nicht einfach zugewartet werden, auch und gerade im Hinblick auf die Rückzugsbestrebungen der First Solar den deutschen Markt betreffend.
Es geht insoweit vorrangig darum, die Verjährung von Ansprüchen unbedingt zu hemmen.
Gerne erörtern wir Ihnen die verschiedenen Aspekte der Angelegenheit ergänzend fernmündlich.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)