Update: Gemeinsames Vorgehen geschädigter Anleger gegen Bank J. Safra Sarasin AG
ROTTER RECHTSANWÄLTE Partnerschaft vertritt seit Ende 2012 Kunden der Bank J. Safra Sarasin AG (vormals Bank Sarasin AG) wegen fehlerhafter Anlageberatung, Vermögensbetreuung und Vermögensverwaltung. Mittlerweile vertritt ROTTER RECHTSANWÄLTE Partnerschaft eine Gruppe von Anlegern, die insbesondere durch die Empfehlung von Anleihen der Windreich AG, der SiC Processing GmbH sowie durch die Empfehlung des TMW Immobilien Welt Fonds geschädigt wurden.
Nachdem ROTTER RECHTSANWÄLTE außergerichtlich die Schadensersatzforderungen bei der Bank J. Safra Sarasin AG ausführlich begründet und geltend gemacht hat, hat sich die Bank J. Safra Sarasin AG teilweise kulant gezeigt, so dass bereits außergerichtlich Lösungen im Interesse der Mandanten gefunden werden konnten.
Möglicherweise durch einen Wechsel der Verantwortlichkeiten in der Rechtsabteilung bedingt, nimmt die Bank J. Safra Sarasin AG zwischenzeitlich nicht mehr zu begründeten Aufforderungsschreiben Stellung und verweigert auch jegliche aufgrund der deutlichen Sach- und Rechtslage sich anbietende vergleichsweise Lösung. Um wenigstens eine begründete Stellungnahme von der Bank J. Safra Sarasin AG zu erhalten, reicht ROTTER RECHTSANWÄLTE nunmehr sofort Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Banken ein.
Nach Beendigung dieser konzertierten Beschwerdeverfahren wird ROTTER RECHTSANWÄLTE voraussichtlich ab Mitte des Jahres einen Musterprozess gegen die Bank J. Safra Sarasin AG anstreben. Gegenstand dieses Musterprozesses werden die zahlreichen eklatanten Verstöße der Bank J. Safra Sarasin AG bei der Anlageempfehlung zu den oben genannten Anlagen sein. Bei der Anlageempfehlung zu der Anleihe der Windreich AG wird dies unter anderem die Täuschung darüber sein, dass die Bank J. Safra Sarasin AG zum Zeitpunkt der Anlageempfehlung ein Darlehen an die Windreich AG in Höhe von 70 Mio. EUR ausgereicht hatte und sich damit in einem massiven Interessenskonflikt befand. Außerdem hat die Bank J. Safra Sarasin AG in den Kunden- und Anlageprofilen die für die jeweiligen Risikostufen zulässigen Anleihen mit Ratings der angesehenen Ratingagentur Standard & Poor´s angegeben. Für die oben genannten Anleihen der Windreich AG und der SiC Processing GmbH existierte jedoch zu keinem Zeitpunkt ein solches Rating der Ratingagentur Standard & Poor´s, sondern lediglich von Creditreform. Diese Auskunftei hat die Anleihen jedoch nach Einschätzung von unabhängigen Experten deutlich zu positiv eingestuft. Ein Rating der Ratingagentur Standard & Poors hätte ergeben, dass die Windreich und SiC-Processing Anleihen sich nicht im Bereich des „Investment grade“ befunden haben. Aus diesem Grund hätte in vielen Fällen die jeweilige Anleihe schon gar nicht empfohlen werden dürfen, da sie nicht dem mit dem Kunden vereinbarten Risikoprofil entsprach.
Zwischenzeitlich liegen ROTTER RECHTSANWÄLTE schriftliche und auch mündliche Erklärungen ehemaliger Berater vor, die bestätigen, dass die hochspekulativen Windreich Anleihen den Kunden als solide Anlage empfohlen wurden. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Fachanwälte von ROTTER RECHTSANWÄLTE betroffenen Kunden, sich rechtlich beraten zu lassen.
Ansprechpartner: und Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)