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SeaClass Fonds, CFB-Fonds 160 und 167, Lloyds Fonds LF 78 und DCM Flugzeugfonds 1

SeaClass Fonds, CFB-Fonds 160 und 167, Lloyds Fonds LF 78 und DCM Flugzeugfonds 1: Zwischen 2006 und 2008 hat die Commerzbank AG Anlegern den Erwerb verschiedener Schiffs-, Immobilien- und Flugzeugfonds (SeaClass 4, 6, 8, CFB-Fonds 160 und 167 sowie Lloyds Fonds LF 78 Flugzeug „Emmeline“ und DCM Flugzeugfonds 1) empfohlen. Hierbei wurden die Anleger nach unserer Kenntnis jedoch nicht auf die erheblichen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung hingewiesen, sondern lediglich die Vorteile angepriesen.

Die Risiken bei diesen Beteiligungen bestehen unter anderem in dem möglichen Totalverlust der Einlage, der möglichen Nachhaftung als Kommanditist sowie der geringen Fungibilität der Beteiligung aufgrund des Fehlens eines Zweitmarktes. Hierauf müssen Anleger bei dem Beratungsgespräch im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung jedoch zwingend hingewiesen werden, da mit unternehmerischen Beteiligungen – auch über die Geldanlage hinaus – erhebliche finanzielle Risiken und mögliche Einbußen verbunden sind. Vor diesem Hintergrund sind geschlossene Beteiligungen für Anleger nicht geeignet, die die Anlage zur Altersvorsorge tätigen möchten (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 02.04.2014, Az.: 5 U 1/14). Dies war für die Commerzbank AG bei den einzelnen Anlageberatungsgesprächen jedoch offensichtlich unerheblich. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Commerzbank einer Vielzahl von Anlegern pflichtwidrig die oben genannten Beteiligungen uneingeschränkt empfohlen hat.

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte macht vor diesem Hintergrund Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung gegen die Commerzbank AG geltend.

Sollten Sie in oben genannte Fonds investiert haben, stehen wir für eine Prüfung der weiteren Vorgehensweise gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner: und Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)