Ansprüche gegen die Bank J. Safra Sarasin (Deutschland) AG wegen TMW Immobilien Weltfonds
Im Rahmen der Prüfung von Schadensersatzansprüchen für Anleger, denen die Bank J. Safra Sarasin (Deutschland) AG Windreich-Anleihen empfohlen hat, haben wir festgestellt, dass diesen Anlegern teilweise auch der Erwerb von Anteilen am TMW Immobilien Weltfonds empfohlen wurde.
TMW Immobilien Weltfonds erneut geschlossen
Hierbei handelt es sich um einen offenen Immobilienfonds, der vor der Empfehlung durch die Bank bereits einmal geschlossen war und zum Zeitpunkt der Empfehlung gerade wieder geöffnet wurde. Im Rahmen der Beratung durch die Bank J. Safra Sarasin (Deutschland) AG wurden die Anleger auf diesen Umstand jedoch nicht hingewiesen. Die erneute Schließung ist deshalb ein großes Risiko, da die Gelder der Anleger bei der Schließung „eingefroren“ werden und bei der Wiederöffnung viele Anleger ihre Gelder aus Verunsicherung abziehen wollen. Nachdem dies in der Regel für den Fonds finanziell nicht möglich ist, muss der Fonds in der Folge sofort wieder geschlossen werden. Dieses Risiko hat sich bei dem TMW Immobilien Weltfonds schließlich auch realisiert. Nach kurzer Zeit musste der Fonds erneut geschlossen werden.
Die von der Bank J. Safra Sarasin (Deutschland) AG in zahlreichen Fällen durchgeführte Beratung stellt einen Verstoß gegen die objektgerechte Anlageberatung dar. So erschien bereits vor der Wiederöffnung des TMW Immobilien Weltfonds ein Artikel im Handelsblatt („Pramerica hält TMW Weltfonds geschlossen“, 18.09.2009), der sich kritisch mit diesem Fonds auseinandersetzt. Mit einschlägigen Pressestimmen hat sich eine die Anlageberatung durchführende Bank jedoch auseinanderzusetzen und für die Anlageberatung entsprechend zu berücksichtigen. Dies ist bei dem TMW Immobilienfonds offensichtlich nicht geschehen.
BGH: Auf Aussetzungsmöglichkeit muss hingewiesen werden
Zwischenzeitlich hat auch der Bundesgerichtshof mit seinen Urteilen vom 29.04.2014 (Az.: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) entschieden, dass Anleger auf die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme – also die Möglichkeit der Schließung eines offenen Fonds – hinzuweisen sind. Erfolgt dieser Hinweis nicht, steht den durch die Schließung geschädigten Anlegern ein Schadensersatzanspruch zu.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Anlegern, die in den TMW Immobilien Weltfonds investiert haben, Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
Ansprechpartner: und Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)