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Ansprüche bei Schneekoppe GmbH & Co. KG – jetzt Schneekoppe Lifestyle GmbH (WKN: A1EWHX)

Für betroffene Anleger der Anleihe der Schneekoppe GmbH & Co. KG – jetzt Schneekoppe Lifestyle GmbH (WKN: A1EWHX)  – prüft die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte die Geltendmachung von Ansprüchen.

Die Gesellschaft hatte im Jahr 2010 eine Mittelstandsanleihe (ISIN: DE000A1EWHX9) in Höhe von € 10 Mio. emittiert, die am 20.09.2015 fällig wird. Mit Auflösung der Emittentin wurden letzte Woche alle Rechte und Pflichten aus der Anleihe auf die Schneekoppe Lifestyle GmbH übertragen. Daraufhin wurde die Schneekoppe-Unternehmensanleihe, deren letzte Börsennotierung bei 100 Prozent lag, bis auf weiteres vom Börsenhandel ausgesetzt.

Die Schneekoppe Lifestyle GmbH hat am 08.08.14 beim Amtsgericht Tostedt den Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO gestellt. Schneekoppe hat nun im Rahmen des Verfahrens drei Monate Zeit, um einen Insolvenzplan auszuarbeiten. Als vorläufiger Sachverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster berufen. Der bisherige Geschäftsführer Markus Klein wird dabei unter der Aufsicht des Gerichtes und des Sachverwalters die Geschäfte weiterführen.

Als Grund für den Antrag auf Einleitung des Schutzschirmverfahrens teilte das Unternehmen selber mit: „Die im September anstehenden jährlichen Zinszahlungen hätten dazu geführt, dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr sichergestellt gewesen wäre“.

Gemäß den Anleihebedingungen haben die Inhaber ein außerordentliches Kündigungsrecht, sollten die Zinszahlungen ausbleiben. Um die Rückzahlung der Nominalanlage fordern zu können, ist eine Kündigung zwingend erforderlich.

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte prüft zudem, ob in diesem Fall für Anleger auch Prospekthaftungsansprüche gegen die an der Emission Beteiligten in Betracht kommen können.

Auch besteht für die Anleiheinhaber im Rahmen der Insolvenz im Schutzschirmverfahren die Möglichkeit, ihre Interessen zu bündeln. So können die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter bestimmen, der dann die Rechte für alle Anleihegläubiger gegenüber dem Verwalter geltend machen kann.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)