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Bayernareal – Festzinsanlagen III & IV: Insolvenzverwalterin fordert Tilgungszahlungen von Anlegern zurück

In den vergangenen Tagen haben zahlreiche Anleger der Bayernareal Festzinsanlagen III & IV Post von der Insolvenzverwalterin der Bayernareal Finanzierungs GmbH erhalten, mit der diese sehr kurzfristig die über die Jahre an die Anleger geflossenen Tilgungsleistungen zurückfordert.

Rechtlich begründet die Insolvenzverwalterin dieses Vorgehen unter Hinweis auf Anfechtungstatbestände nach der Insolvenzordnung.

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte prüft für betroffene Anleger, ob für eine solche Anfechtung die erforderlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Denn neben dem Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit zum behaupteten Zeitpunkt müsste die Insolvenzverwalterin den Anlegern auch nachweisen, dass diese zu den jeweiligen Zeitpunkt Kenntnis von der behaupteten Zahlungsunfähigkeit hatten bzw. eine solche hätten erkennen müssen.

Daneben sollten auch evtl. Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, wie z. B. Vermittler der Anlage geprüft werden.

Bayernareal – Festzinsanlage V: Treuhänder verurteilt

Bereits im vergangenen Jahr hat das Landgericht München I mit Urteil vom 20.09.2013 (Az. 34 O 15715/12) in einem von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte geführten Verfahren den Treuhänder der Festzinsanlage V, die Treukanzlei Steuerberatungsgesellschaft mbH, zu Schadensersatz in Höhe von über 80.000 Euro verurteilt.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)