Banken und das Beratungsprotokoll
Nur jeder vierte Kunde erhält bei einer Geldanlage- oder Versicherungsberatung überhaupt ein Beratungsprotokoll vom Verkäufer ausgehändigt. Dazu sind Geld- und Versicherungshäuser aber verpflichtet. Diese Verstöße deckt das „Institut für Transparenz“ in einer Studie auf, die das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegeben hat.
Wie ein fehlendes Beratungsprotokoll im Streitfall von Richtern zivilrechtlich bewertet wird, ist völlig offen. Bisher gibt es zu dokumentierten Beratungen kaum Urteile.
Bernd Jochem, Rechtsanwalt: „Es ist denkbar, das Gerichte ein fehlendes Protokoll als Indiz in die Beweisführung aufnehmen.“
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)