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Banken und das Beratungsprotokoll

Nur jeder vierte Kunde erhält bei einer Geld­anlage- oder Versicherungs­beratung über­haupt ein Beratungsprotokoll vom Verkäufer ausgehändigt. Dazu sind Geld- und Versicherungs­häuser aber verpflichtet. Diese Verstöße deckt das „Institut für Trans­parenz“ in einer Studie auf, die das Bundes­justiz- und Verbraucher­schutz­ministerium in Auftrag gegeben hat.

Wie ein fehlendes Beratungs­protokoll im Streitfall von Richtern zivilrecht­lich bewertet wird, ist völlig offen. Bisher gibt es zu dokumentierten Beratungen kaum Urteile.

Bernd Jochem, Rechtsanwalt: „Es ist denk­bar, das Gerichte ein fehlendes Protokoll als Indiz in die Beweisführung aufnehmen.“

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)