Bericht von den bisherigen Terminen im Kapitalanleger-Musterverfahren HRE
Am 3., 6. und 7. Februar 2014 wurde nunmehr über den Beweisbeschluss des Senates für Kapitalanleger-Musterverfahren des Oberlandesgerichtes München vom 4. Dezember 2013 verhandelt. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Georg Funke hat sich im Hinblick auf das gegen ihn gerichtete Ermittlungsverfahren der Münchner Staatsanwaltschaft auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und ist konsequent nicht zu seinem Beweistermin erschienen.
Nach der vorläufigen Rechtsauffassung des Senates könnten die Vorwürfe der Musterklägerseite jedenfalls insoweit begründet sein, als den Musterbeklagten Fehlinformationen des Kapitalmarktes zwischen einem noch zu bestimmenden Tag im November 2007 und dem 15. Januar 2008 vorgeworfen wird. Für alle Anleger, die in diesem Zeitraum HRE-Aktien erworben haben, könnten daraus Schadensersatzansprüche entstehen.
Die Parteien des Musterverfahrens haben jetzt Gelegenheit, weiter schriftsätzlich zu den bisherigen Hinweisen des Senates und zum bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme vorzutragen.
Weitere Termine zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme sind bereits bestimmt auf Mai 2014 (5. bis 7. und 26. bis 28.) jeweils 10:00 h, im Saal 134 des Justizpalastes in der Prielmayerstraße 7, München.
ROTTER Rechtsanwälte vertritt in diesem Verfahren über 70 Kläger, die Schadenersatzansprüche von knapp EUR 10 Mio. auf sich vereinigen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)