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CFB Fonds 162 – Rotter Rechtsanwälte macht Ansprüche gegen Commerzbank AG geltend

Im Zusammenhang mit dem CFB Fonds 162 macht die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte gegen die Commerzbank AG Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend.

Hintergrund ist die Anlageentscheidung eines von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vertretenen Anlegers, der aufgrund einer Empfehlung durch seinen Berater bei der Rechtsvorgängerin der Commerzbank AG, der Dresdner Bank AG, eine Beteiligung in Höhe von USD 100.000 an der NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „Gabriel Schulte“ KG (CFB Fonds 162) zeichnete.

CFB Fonds 162: Spezielle Risiken

Nach Auffassung der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte wurde der betroffene Anleger insbesondere nicht über die speziellen Risiken des CFB Fonds 162 aufgeklärt. Dazu gehörte, dass die eingesetzte Schiffsklasse, ein Vollcontainerschiff der sog. Panamax-Klasse, durch den zum Zeitpunkt der Empfehlung gegen Ende des Jahres 2007 bereits bekannten Ausbau des Panamakanals in Zukunft erhebliche Probleme bei der Vercharterung haben würde. Die Pläne für den Ausbau des Panamakanals sind seit dem Jahr 2006 bekannt; der bis 2015 geplante Ausbau führt dazu, dass dann wesentlich größere Schiffe als die MS „Gabriel Schulte“ den Panamakanal befahren können und so eine Charter dieses Schiffes unattraktiv wird.

Auch unterließ die damalige Dresdner Bank AG den Hinweis, dass und in welcher Höhe sie Provisionen für die Vermittlung des CFB Fonds 162 erhielt.

Update (24.03.2016): Commerzbank bereits mehrfach verurteilt

Nach Einreichung der ersten Schadensersatzklagen durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien haben in der Zwischenzeit bereits einige Gerichte für die Anlegerseite entschieden und die Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt, so unter anderem die Landgerichte in Berlin und Bielefeld. Eines der zuletzt bekannt gewordenen Urteile stammt vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2015, Az. 6 U 24/15) und wurde von einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei erstritten.

Betroffene Anleger sollten daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen könnten.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)