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Darlehenswiderruf: Klaus Rotter in der WirtschaftsWoche zu den Voraussetzungen

Rechtsanwalt Klaus Rotter äußert sich in der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche vom 22.09.2014 zu den Voraussetzungen und Chancen für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf.

Für Mandanten mit einem Darlehensvertrag mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung besteht die Möglichkeit auf eine erhebliches Zinsersparnis. Insbesondere bei Immobiliendarlehen stellen sich Verbraucher die Frage, ob sie jetzt in einer Zeit mit sehr niedrigen Zinsen wirksam einen Darlehenswiderruf erklären können, um sich ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag zu lösen. Der Bundesgerichtshof hat zu diesem Thema inzwischen eine Reihe von Entscheidungen zu Gunsten von Verbrauchern getroffen. Hiervon können Sie profitieren.

Weitere Informationen zu dieser Thematik könnten Sie auf unserer Seite zum Widerruf von Darlehensverträgen finden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)