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HRE-Prozess: Erfolg für Aktionäre im Musterverfahren

Im HRE-Prozess (Musterverfahren) gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass die HRE ihre Aktionäre im Jahr 2007 über die hohen bilanziellen Risiken ihrer milliardenschweren Bestände in strukturierten Wertpapieren, insbesondere mit Bezug zum US-Subprime-Markt pflichtwidrig im Unklaren gelassen habe. Nach Ansicht des OLG München war in diesem Zusammenhang auch der Börsenzulassungsprospekt der HRE vom September 2007 falsch, da er ein zu optimistisches Bild des Unternehmens gezeichnet habe.

Aktionären, die ihre Anteile zwischen dem 3. August 2007 und dem 15. Januar 2008 erworben haben, wird damit der Weg zur Durchsetzung ihrer Schadenersatzforderungen geebnet. Der HRE-Prozess ist damit jedoch noch nicht zu Ende: Zuvor  wird sich jedoch noch der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen müssen, da die HRE bereits angekündigt hat, gegen den Musterentscheid Rechtsbeschwerde einzulegen.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)