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Klaus Rotter in der WirtschaftsWoche zu eventuellen Schadensersatzforderungen gegen Allianz Global Investors

Die WirtschaftsWoche berichtet in ihrer Ausgabe vom 11.08.2014, dass Fonds der Allianz gegen die Meldepflicht verstoßen haben könnten und damit ebenfalls Aktionärsrechte unzureichend wahrgenommen worden sein könnten.

Verschiedene Fonds von Allianz Global Investors könnten zusammen die prozentualen Anteile von 3, 5, 10, 15 oder 20 Prozent eines Unternehmens überstiegen haben. Ab diesen Schwellen ist jeder Aktionär verpflichtet dieses zu melden. Dieses ist bei Allianz Global Investors nicht geschehen. Des Weiteren steht der Verdacht im Raum, dass das Stimmverhalten der verschiedenen Allianz-Fonds durch eine globale Allianz Global Investors-Abstimmungsrichtlinie einheitlich gesteuert wurde.

Rechtsanwalt Klaus Rotter sagt zu einem möglichen Bußgeld durch die BaFin, sie könne „ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro verhängen“. Des Weiteren führt Herr Rotter zu einer möglichen Dividendenrückzahlung aus: „wer vorsätzlich gegen die Meldepflichten verstößt, kann seine Aktionärsrechte verlieren“. Zum Beispiel den Anspruch auf eine Dividende. Zur Dividendenrückzahlung erklärt Rechtsanwalt Rotter, müsse „die Gesellschaft die zu Unrecht ausgezahlten Dividenden zurückholen“. „Die zurückgeholte Summe müsste dann an die anderen Aktionäre ausgeschüttet werden.“

Den kompletten Beitrag finden Sie hier.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)