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MBB Clean Energy: Zahlung und Kündigung verweigert – Klagen in Vorbereitung

Die MBB Clean Energy AG ist seit fast zwei Monaten mit ihrer ersten Zinszahlung auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe (ISIN/WKN DE000A1TM7P0/A1TM7P) im Rückstand. Auch auf ausdrückliche Aufforderung ist sie ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen, sondern verweist nach wie vor auf technische Probleme und die angebliche Ungültigkeit der Globalurkunde. Mit diesem Argument werden zudem von Anlegern ausgesprochene Kündigungen zurückgewiesen.

Auch von den übrigen Beteiligten können Anleger keine Hilfe erwarten. Presseveröffentlichungen zufolge soll das Bankhaus Gebrüder Martin den Zahlstellenvertrag mit der MBB Clean Energy AG gekündigt haben, Auskünfte dazu, ob die Zinszahlung auf einem dort geführten Konto hinterlegt ist, werden verweigert.

Im Fokus könnte auch der Mittelverwendungskontrolleur GKK Partners Treuhand GmbH stehen. Auch von dort weicht man Auskünften zur ausgebliebenen Zinszahlung aus.

Aufgrund der bisherigen Verweigerungshaltung der MBB Clean Energy AG wird daher der Klageweg bei Gericht beschritten werden müssen.

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, die bereits mehrere Gläubiger der betroffenen Anleihe vertritt, prüft zudem, ob in diesem Fall Anleger auch Prospekthaftungsansprüche gegen die an der Emission Beteiligten in Betracht kommen können.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)