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Musterklage gegen die Bank Sarasin

Zur geplanten Musterklage gegen die Bank Sarasin berichtete die Schweizer SonntagsZeitung am 24.08.2014, dass der Bank J. Safra Sarasin AG im Zusammenhang mit der Pleite des Windparkbauers Windreich nun eine Klagewelle droht.

Zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen den beiden Parteien konnte es nicht kommen, da Sarasin bis zuletzt alle Ansprüche abgeblockt hat. Deshalb sagt Rechtsanwalt Klaus Rotter: „Wir wollen spätestens im Herbst eine Musterklage einreichen“.

Interessenskonflikt bei Vertrieb von Windreich – Anleihen

Rotter Rechtsanwälte wirft der Bank J. Safra Sarasin AG vor, dass sich diese in einem Interessenskonflikt befand, als sie Anleihen von Windreich an Anleger vertrieben hat. Denn zum gleichen Zeitpunkt hatte die Bank Sarasin der Windreich AG ein Darlehen gewährt , das sich nach übereinstimmenden Angaben in der öffentlichen Berichterstattung (vgl. etwa Handelsblatt vom 28.12.2012 und Handelsblatt.com vom 23.12.2012) auf mindestens 70 Mio. EUR belaufen soll. Damit befand sich die Bank nach unserer Einschätzung in einem massiven Interessenskonflikt.

Unabhängig davon, ob die Bank die Windreich-Anleihen im Rahmen einer Anlageberatung oder innerhalb eines laufenden Vermögensverwaltungsmandates ihren Kunden veräußert hat, hätte die Empfehlung zum Erwerb dieser Anleihen oder das Einbuchen dieser Wertpapiere in ein Vermögensverwaltungsdepot nicht ohne eindeutigen Hinweis auf diesen Interessenskonflikt erfolgen dürfen.

Musterklage gegen die Bank Sarasin

Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande gekommen ist, soll nunmehr mit einer Musterklage der Fall geklärt werden. Den kompletten Beitrag zur geplanten Musterklage gegen die Bank Sarasin finden Sie hier.

Ansprechpartner: und Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)