Navigation

Bernd Jochem in der WirtschaftsWoche zu Kick-backs bei Schweizer Banken

Viele Schweizer Banken haben illegale Provisionen eingestrichen und darauf gesetzt, dass die Schwarzgeld-Kunden hinsichtlich dieser Kick-backs stillhalten. Doch die haben inzwischen reinen Tisch gemacht – und nichts mehr zu befürchten. Eine Prozesswelle rollt an.

Die Münchner Kanzlei Rotter empfiehlt, ab einem Depotwert von 500 000 Euro Ansprüche im Hinblick auf Kick-backs in jedem Fall prüfen zu lassen. Bernd Jochem, Rechtsanwalt: „Wir entscheiden mit unseren Schweizer Partnern von Fall zu Fall, ob eine individuelle Klage oder eine Abtretung von Ansprüchen an eine Treuhandgesellschaft sinnvoller ist.“ Den kompletten Beitrag finden Sie hier.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)