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Ansprüche von Gläubigern der Strenesse Anleihe (WKN: A1TM7E)

Für betroffene Anleger der Strenesse Anleihe (WKN: A1TM7E) prüft die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte die Geltendmachung von Ansprüchen.

Das Amtsgerichts Nördlingen hat mit Beschluss vom 01.07.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Strenesse AG eröffnet und einen sogenannten Sachwalter bestellt. Als Sachverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Joerg Nerlich aus Köln berufen. Die Frist für die Anmeldung der Gläubiger im Insolvenzverfahren läuft am 18.08.2014 aus. Allerdings können Forderungen grundsätzlich auch gegen eine geringe Gebühr nachgemeldet werden.

Strenesse hatte sich im Vorjahr über die Ausgabe einer Unternehmensanleihe frisches Geld besorgt. Die herausgegebene Strenesse Anleihe (ISIN DE000A1TM7E4 / WKN A1TM7E) hat ein Volumen von 12 Millionen Euro und verfügt über einen Zinssatz von 9 Prozent mit einer Laufzeit von einem Jahr. Im Februar 2014 stimmte die Gläubigerversammlung der Verlängerung der Laufzeit bis zum 15.03.2017 zu.

Durch den Insolvenzantrag droht auch den Anlegern der Anleihe ein erheblicher finanzieller Verlust. Wie das Handelsblatt meldete, notierte die Anleihe am Tag der Insolvenzeröffnung nur noch bei 23 Prozent ihres Nennwertes.

Gemäß § 7 der Anleihebedingungen haben die Inhaber der Anleihe ein Kündigungsrecht, sollte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet werden bzw. wenn Zinszahlungen ausbleiben. Um die Rückzahlung der Nominalanlage fordern zu können, ist eine Kündigung zwingend erforderlich.

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte prüft zudem, ob in diesem Fall für Anleger auch Prospekthaftungsansprüche gegen die an der Emission der Strenesse Anleihe Beteiligten in Betracht kommen können.

Auch besteht für die Anleiheinhaber im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit, ihre Interessen zu bündeln. So können die Anleihegläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) einen gemeinsamen Vertreter bestimmen, der dann die Rechte für alle Anleihegläubiger gegenüber dem Verwalter geltend machen kann.

Ansprechpartner: Thomas Ertl und Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)